Hintergrund - Silvester-Verordnungen

10.12.2020 UPDATE: 11.12.2020 06:00 Uhr 41 Sekunden

Silvester-Verordnungen

In Baden-Württemberg werden die Corona-Maßnahmen zu den Feiertagen (23. bis 27. Dezember) gelockert, dann aber wieder verschärft. An Silvester dürfen sich in Baden-Württemberg nach derzeitigem Stand nur maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Laut letztem Bund-Länder-Beschluss gibt es die Empfehlung, auf privates Silvester-Feuerwerk zu verzichten. Die neueste Verordnung des Landes sieht kein generelles Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel im öffentlichen Raum vor. Nur auf besonders belebten Plätzen sei die Verwendung von Pyrotechnik verboten. Wo genau dieser Passus aber greifen soll, legen die örtlichen Behörden selbst fest.

Wie Eberbachs Hauptamtsleiterin Anke Steck mitteilt, hat die Stadt Eberbach bislang kein Verbot von Silvester-Feuerwerk auf belebten Plätzen im Zuge der Corona-Pandemie ausgesprochen. "Auf der Grundlage der Verordnung zum Sprengstoffgesetz untersagen wir alljährlich das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und Knallkörpern im Bereich der Altstadt – Ost und in weiteren Stadtgebieten. Dies wird auch in diesem Jahr so erfolgen." Steck weiter: "Die Erforderlichkeit von darüber hinausgehenden Verboten in Bezug auf das Abbrennen von Silvester-Feuerwerk im Zuge der Corona-Pandemie muss noch im Corona-Krisenstab besprochen und abgestimmt werden." Es folge dann gegebenenfalls eine weitere Bekanntmachung.