Hintergrund - Silvester-Verordnungen
Silvester-Verordnungen
In Baden-Württemberg werden die Corona-Maßnahmen zu den Feiertagen (23. bis 27. Dezember) gelockert, dann aber wieder verschärft. An Silvester dürfen sich in Baden-Württemberg nach derzeitigem Stand nur maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Laut letztem Bund-Länder-Beschluss gibt es die Empfehlung, auf
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