Hintergrund Prostitution Heidelberg

11.06.2020 UPDATE: 11.06.2020 06:00 Uhr 33 Sekunden

> Prostitution wird in Deutschland durch das Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2001 geregelt. Sie ist prinzipiell legal und seit Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr "sittenwidrig". Illegal ist sie allerdings, wenn die Betroffenen minderjährig sind, wenn sie zur Sexarbeit gezwungen werden oder wenn diese in einem Sperrbezirk stattfindet.

> Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) führte 2017 bundesweit neue Rechte und Pflichten für Betreiber von Prostitutionsgewerben und für Prostituierte ein. Sexarbeiterinnen und -arbeiter müssen ihre Tätigkeit seitdem anmelden und sich vom Gesundheitsamt beraten lassen. In Baden-Württemberg gilt das Gesetz seit November 2017.

> In Heidelberg gehen laut Amt für Chancengleichheit rund 300 Frauen der Prostitution nach. Durch die hohe Mobilität der Frauen – viele sind gerade einmal ein bis zwei Wochen in der Stadt – sei die Fluktuation sehr hoch. Die Sozialarbeiterinnen der Beratungsstelle "Anna" hätten im Jahr 2019.320 verschiedene Frauen in den Gewerben angetroffen. Jedoch sei davon auszugehen, dass die Dunkelziffer höher ist. (pne)