Hintergrund IKEA Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

08.09.2020 UPDATE: 08.09.2020 06:00 Uhr 34 Sekunden

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), umgangssprachlich auch als Antidiskriminierungsgesetz bezeichnet, sichert die Gleichbehandlung aller Menschen zu. "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen", heißt es in § 1 des Gesetzes. Damit das verwirklicht und eingehalten werden kann, erhalten die vom Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen, für den Fall, dass diese gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen.

Zwar gilt bereits in Artikel 3 des Grundgesetzes, dass niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt sowie auch niemand wegen seiner Behinderung diskriminiert werden darf. Allerdings bezieht sich dies im Grundgesetz nur auf das Handeln des Staates und ist im Verhältnis der Bürger untereinander nicht anwendbar. Da greift das AGG. (stoy)