Hintergrund Gräber Region Heidelberg

16.06.2020 UPDATE: 16.06.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 44 Sekunden

Gräber und ihre Preise in der Region

Jede Kommune legt die Kosten für Gräber auf ihren Friedhöfen eigenständig fest. Die Summe, die Hinterbliebene für die Bestattung ihrer Angehörigen zahlen müssen, sind in den Friedhofssatzungen und Bestattungsgebührenordnungen der Gemeinden und Städte geregelt. Die RNZ hat recherchiert, was gängige Grabarten auf den Friedhöfen der Region kosten und eine Rangliste erstellt. Verglichen wurden die Kosten für die Überlassung eines Urnenwahl-, eines Einzelreihen- und eines Doppelwahlgrabs. Der Ort der letzten Ruhestätte ist theoretisch frei wählbar. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Grab hat ein Verstorbener jedoch nur dort, wo er vor seinem Tod gemeldet war. Für die Bestattung sogenannter Auswärtiger auf ihren Friedhöfen verlangen Kommunen meist hohe Aufschläge.

Urnenwahlgrab

Ein Urnenwahlgrab ist eine Grabform, bei der individuelle Wahlmöglichkeiten für die Ausgestaltung des Grabes bestehen. Dazu gehören unter anderem die Lage auf dem Friedhof sowie die Größe des Grabes. In einem Wahlgrab können mehrere Urnen bestattet werden. Zudem besteht die Möglichkeit, ein Urnenwahlgrab nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern.

> Wiesenbach: 1875 Euro

> Neckarsteinach: 1630 Euro

> Neckargemünd: 1325 Euro

> Eppelheim: 1217 Euro

> Sandhausen: 1196 Euro

> Dossenheim: 1250 Euro

> Nußloch: 1165 Euro

> Bammental: 1150 Euro

> Leimen: 880 Euro

> Wilhelmsfeld: 790 Euro

> Meckesheim: 700 Euro

> Mauer: 600 Euro

> Gaiberg: 550 Euro

> Spechbach: 520 Euro

> Schönau: 475 Euro

> Lobbach: 350 Euro

> Heiligkreuzsteinach: 305 Euro

Doppelwahlgrab

Das Doppelwahlgrab bietet zwei Verstorbenen im Rahmen einer Erdbestattung eine letzte Ruhestätte. Wie auch beim Urnenwahlgrab gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten für das Grab sowie die Option, die Grabstätte über die reguläre Laufzeit hinweg zu verlängern. Doppelgräber können häufig durch Zubettung weiterer Verstorbener erweitert werden.

> Leimen: 5263 Euro

> Neckarsteinach: 5220 Euro

> Neckargemünd: 3995 Euro

> Wiesenbach: 3878 Euro

> Nußloch: 3825 Euro

> Bammental: 3000 Euro

> Lobbach: 2800 Euro

> Dossenheim: 2570 Euro

> Meckesheim: 2550 Euro

> Wilhelmsfeld: 2520 Euro

> Spechbach: 2500 Euro

> Gaiberg: 2200 Euro

> Schönau: 2100 Euro

> Mauer: 1872 Euro

> Sandhausen: 1629 Euro

> Heiligkreuzsteinach: 1220 Euro

> Eppelheim: 949 Euro

Einzelreihengrab

In Einzelreihengräbern werden einzelne Verstorbene im Rahmen einer Erdbestattung beerdigt. Im Gegensatz zu Wahlgräbern werden diese Gräber der Reihe nach vergeben. Lage oder Größe des Grabes können nicht selbst gewählt werden. Die Bestattung mehrerer Personen im Grab ist nicht möglich, ebenso wenig eine Verlängerung des Grabes nach Ablauf der Ruhezeit. Der Preis für Einzelreihengräber ist günstiger als der für Wahlgräber.

> Nußloch: 2135 Euro

> Wiesenbach: 1828 Euro

> Neckargemünd: 1580 Euro

> Eppelheim: 1530 Euro

> Neckarsteinach: 1310 Euro

> Bammental: 1300 Euro

> Leimen: 1131 Euro

> Dossenheim: 1115 Euro

> Spechbach: 1100 Euro

> Sandhausen: 950 Euro

> Gaiberg: 920 Euro

> Meckesheim: 900 Euro

> Mauer: 720 Euro

> Lobbach: 700 Euro

> Wilhelmsfeld: 525 Euro

> Schönau: 350 Euro

> Heiligkreuzsteinach: 255 Euro (lesa)