Hintergrund GR Haßmersheim

12.03.2019 UPDATE: 12.03.2019 06:00 Uhr 2 Minuten, 3 Sekunden

"Nord III", das Großprojekt mit Wohn- und Versorgungsfunktion an Haßmersheims Westrand, entwickelt sich seit Jahren. In der März-Sitzung des Gemeinderats ging es im Kern darum, die Bebauungspläne für beide Bereiche zu bewilligen und für die Offenlegung frei zu geben. Damit verbunden sind eine Änderung des Flächennutzungsplans und zahlreiche Untersuchungen und Stellungnahmen, die mit der "frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange" als ganz normaler Verfahrensschritt kommen. Vom Landratsamt über Schifffahrts- und Denkmalschutzamt, Polizei- und Regierungspräsidium bis zu den Bürgern sind etliche Stellen am Verfahren beteiligt.

Und obwohl die an diesem Abend wahlweise Entlastungs-, Umgehungs- und Ortsrandstraße genannte Verbindung zwischen der L 588 und der L 529 nicht Gegenstand des Bebauungsplans ist, drehte sich doch vieles um das umstrittene Asphaltwerk samt Lärmwall. Kamen damit doch Verkehr und Lärm ins Planspiel und in der Sitzung Experten zu Wort. Gunther Kesenheimer (PTV Group) stellte die Ergebnisse einer Verkehrserhebung sowie das zukünftige Verkehrsaufkommen durch die geplante Flächenerweiterung vor. Sein Fazit: Es kommt zusätzlicher Verkehr, aber durch eine Entlastungsstraße zu weniger in der Theodor-Heuß- und der Neckarstraße sowie in den bestehenden Wohngebieten. "Durchgangsverkehr würde auf die neue Trasse verlagert." Mit Lärmbelastungen hatte sich Uwe Zimmermann vom gleichnamigen Ingenieurbüro befasst. Seine Schalluntersuchung steht ebenfalls im Zusammenhang mit der "Ortsrandstraße." Würde sie nicht durchgehend erstellt, rechnet Zimmermann mit höherer Verkehrs- und damit Lärmbelastung in der Theodor-Heuß- und der Bergstraße sowie im Dreispitzweg. Doch: "Der Lärmpegel in Heuß- und Neckarstraße würde mit dem durchgehenden Bau der Ortsrandstraße sogar unter das heutige Niveau fallen." Im Plangebiet Nord III-Wohnen kommt es Zimmermanns Berechnungen zufolge mit einem rund 2,5 Meter hohen Wall zu ausreichendem Lärmschutz in Nord III. Im Versorgungsbereich müssten zusätzlich "passive Maßnahmen" (schallgedämmte Fenster) ergriffen werden.

Als dritter Fachmann war Walter Simon gekommen, um umweltplanerische Aspekte des Vorhabens zu erläutern. "Eingriffe" ins (noch) bestehende System mit Tieren und Pflanzen, Boden und Wasser werden durch "Maßnahmen" im und außerhalb des Geltungsbereichs ausgeglichen, wozu auch ein "Ökopunkteplan" dient. Die Untersuchungsergebnisse (u.a. geologische/hydrologische Gutachten) tauchen dann als "Behandlungsvorschlag" auf, um auf Einwände von Behörden und Bürgern zu reagieren. Das planende Büro IFK Ingenieure aus Mosbach hat alles penibel in Tabellen gelistet; hier die Stellungnahmen einer "Bürger/in1", dort der Behandlungsvorschlag des Planungsbüros. "Wir haben alle Hinweise in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet", fasste IFK-Planer Jürgen Glaser zusammen. An der Grundkonzeption von Nord III habe diese frühzeitige Beteiligung nichts wesentlich verändert. In der nun etwa einen Monat dauernden Offenlegung ist alles einsehbar. Es folgt die "Abwägung öffentlicher und privater Belange gegen- und untereinander", der Feststellungsbeschluss durch den gemeinsamen Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Haßmersheim/Hüffenhardt und die Genehmigung durch das Landratsamt.

Den Beschlussempfehlungen der Planer und der Gemeindeverwaltung folgte der Gemeinderat nach Nachfragen einstimmig. Dass eine durchgehende Ortsrandstraße zwar nicht Bestandteil der Beschlussvorlage zu den Bebauungs- wie Flächennutzungsplänen war, aber in die Debatte einfloss, begründet Glaser: "Ohne diese Abwägungen hätten wir am B-Plan nicht vernünftig weiterarbeiten können." Schon im Februar war klar geworden: Ob die Straße nun durchgeht oder nicht, sie wird nach dem ersten Reichspräsidenten der Weimarer Republik Friedrich Ebert benannt. (ub)