Hintergrund Feuerstätten Eberbach

17.02.2020 UPDATE: 18.02.2020 06:00 Uhr 45 Sekunden

Feuerstätten

Im Idealfall entstehen bei der Verbrennung von Holz nur Kohlendioxid, Asche und Wasserdampf. In der Realität sieht es anders aus. Problematisch sind neben gasförmigen Schadstoffen vor allem Feinstaubpartikel, die als Emissionen über den Schornstein in die Luft entweichen. Diese können beim Einatmen tief in das feine Gewebe der Lungen und Bronchien eindringen. Im schlimmsten Fall wird die Entstehung von Krebs begünstigt. Deshalb ist es wichtig, dass nur emissionsarme Feuerungsanlagen betrieben werden. Um dies zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber 2010 die "Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – (1. BImSchV)" novelliert und schärfere Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid festgelegt.

Alte Kaminöfen müssen die seit März 2010 für Altanlagen geltenden Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid einhalten. Sie dürfen nur betrieben werden, wenn sie maximal 0,15 g/m3 Staub und maximal 4 g/m3 Kohlenmonoxid freisetzen. Öfen, die diese Grenzwerte nicht einhalten und nicht nachgerüstet wurden, müssen ausgetauscht werden. Hier gelten Übergangsfristen. Ob der Ofen die Grenzwerte einhält, erfahren die Betroffenen vom Hersteller oder durch eine Einstufungsmessung des Schornsteinfegers.

Fristen: 31. Dezember 2020 für Geräte, die vor 1995 errichtet wurden; 31. Dezember 2024 für Geräte bis einschließlich 21. März 2010.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.