Hintergrund Fälschungen

22.02.2021 UPDATE: 22.02.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 23 Sekunden

Kopie oder Plagiat?

Die Verbraucher können eine wichtige Rolle im Kampf gegen Produktpiraterie leisten. Doch selbst wenn Markenprodukte zu extrem niedrigen Preisen angeboten werden, schrecken viele nicht davor zurück, einzukaufen. Ganz im Gegenteil. Sie folgen der im normalen Einkaufsverhalten eingeübten Regel des niedrigsten Preises. Dass da vielleicht etwas nicht stimmen kann, wird vielfach verdrängt. 36 Prozent geben in einer Studie sogar ungeschminkt an, dass sie bereit sind, gefälschte Ware zu kaufen, wenn sie nur billig genug ist. Bei jungen Erwachsenen soll das Schuldbewusstsein in dieser Hinsicht noch wesentlich geringer ausgeprägt sein. Andere bemerken gar nicht, dass sie Fälschungen kaufen.

In Deutschland ist der Kauf von gefälschten Produkten zwar nicht strafbar, der Weiterverkauf allerdings schon. In Italien dagegen drohen Käufern – auch Touristen – von gefälschter Markenware drastische Geldbußen. Auch der Verkäufer und Hersteller bleibt in Deutschland straffrei, wenn er nur das Design, also das Aussehen eines Produkts, gefälscht hat, nicht aber die Marke. Dann spricht man von einem Plagiat.

Dessen Verkauf kann allerdings auch bestraft werden, wenn für das Design ein Geschmacksmusterschutz (Designschutz) besteht. Die Marke – das kann ein Schriftzug, ein Name oder auch eine Farbe wie das Sparkassenrot sein – wird geschützt durch ein eingetragenes Warenzeichen (registered trademark R). Wenn auch die Marke nachgeahmt wird, dann wird aus dem Plagiat eine Fälschung.

Noch einmal anders ist es bei so genanntem geistigem Eigentum wie Gemälden, Musikstücken oder wissenschaftlichen Arbeiten. Hier besteht automatisch ein Urheberrecht/Copyright, das erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers abläuft. Eine Kopie von Beatles-Songs ist noch immer kostenpflichtig. Eine Kopie von van Gogh´s Sonnenblumen dagegen nicht mehr. Zwischen rechtswidrigen Übernahmen fremder geistiger Leistungen und der legitimen Übernahme freier oder frei gewordener Ideen gibt es eine Grauzone, wo ein Plagiat zwar als legal, nicht aber als legitim gilt.

Doch Vorsicht. Eine Kopie, die nicht als Kopie gekennzeichnet ist und vorgibt ein Original zu sein, wird automatisch zur Fälschung. Bei einer Fälschung ist stets eine Täuschungsabsicht vorhanden. Und die steht unter Strafe. Um die Sache noch komplizierter zu machen, gibt es Annäherungen an Originale.

Wie weit eine Kopie einem Original gleichen darf, ist letztlich auch Abwägungssache der Rechtssprechung und unterliegt im Einzelfall der Bewertung der Richter, erklärt Patentanwalt Gustav Thewes.