Hintergrund Deutsche Rente auch im Ausland

17.09.2019 UPDATE: 17.09.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 36 Sekunden

Es gibt Fallstricke

Wie viele deutsche Rentner leben im Ausland? Die Zahl steigt laut Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stetig. 1992 gab es 115.000 Fälle, im Jahr 2000 rund 152.000, 2010 bereits 206.000 und inzwischen - Stand 2018 - mehr als 240 00. Einzig 2002 und 2005 gab es winzige Dellen in der Entwicklung.

Wohin zieht es die Senioren? Die zehn beliebtesten Länder sind aktuell die Schweiz (ca. 26.400 ), Österreich (25.000 ), USA (24.000 ), Spanien (21.400 ), Frankreich (17.700 ), Niederlande (10.400 ), Kanada (9500), Australien (8900), Großbritannien (7800) und Italien (7300).

Wird die Rente im Ausland in voller Höhe weiter gezahlt? Normale Altersrenten in der Regel ja. Allerdings gibt es ein paar Sonderfälle, in denen es zu Kürzungen kommen kann. Betroffen sind zum Beispiel Vertriebene und Spätaussiedler. Das Fremdrentengesetz sieht vor, dass Ansprüche, die sie in ihren Herkunftsländern erworben haben, ins deutsche System übernommen werden. Dies gilt aber nur bei einem Wohnsitz in der EU, in Liechtenstein, Norwegen, Island und der Schweiz. Wer woanders hinzieht, könnte also einen Teil seiner Rente verlieren.

Ähnliches gilt in Sonderfällen, in denen bislang eine volle Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, obwohl der Empfänger nur teilweise erwerbsunfähig ist. Auch hier droht eine Rückstufung.

Brauche ich weiter ein deutsches Bankkonto? Nein, die Rente wird auch auf ein ausländisches Konto ausgezahlt. Bei der Umrechnung in die neue Landeswährung kann es natürlich zu Schwankungen kommen - außerdem zu höheren Bankbearbeitungsgebühren, betont die DRV. Es ist aber auch möglich, ein deutsches Konto weiterlaufen zu lassen.

Was ist noch zu beachten? Rentner im Ausland müssen einmal im Jahr bestätigen, dass sie noch am Leben sind. Dazu bekommen sie ein Formular zugeschickt, das an die DRV zurückgesendet werden muss. Diese rät dazu, einen Umzug rechtzeitig mit der Versicherung zu besprechen und spätestens zwei Monate vorher die neue Adresse und Bankverbindung anzugeben, damit nichts schiefgeht.

Zahlt die Krankenversicherung im EU-Ausland? Kassenpatienten bleiben bei ihrer deutschen gesetzlichen Versicherung und melden sich bei einer Krankenkasse im neuen Land. Damit haben sie Anspruch auf dieselben Leistungen wie dortige "Inländer" - die Versicherung des Gastlandes zahlt dafür und rechnet mit der deutschen Kasse ab. Für Privatversicherte kommt es auf die jeweiligen Bedingungen ihres Vertrages an. Für Pensionäre zahlt in der Regel die Beihilfe weiter - allerdings nur zu den in Deutschland üblichen Sätzen. Die Differenz zu den Kosten vor Ort bleibt am Patienten hängen.

Und im Pflegefall? Hier tun sich teils empfindliche Lücken auf: Anspruch gilt nur auf Leistungen, die das Sozialsystem des jeweiligen EU-Landes vorsieht. Mit Ausnahme der Niederlande und Österreichs ist aber die Pflegeversicherung selten so weit ausgebaut wie in Deutschland. Zugleich laufen die Beiträge weiter. hol