Hintergrund - Adoptionshilfegesetz mit Licht und Schatten

06.04.2021 UPDATE: 15.04.2021 06:00 Uhr 1 Minute, 2 Sekunden

Adoptionshilfegesetz mit Licht und Schatten

Die "Eltern-Kind-Brücke" sieht einige Neuregelungen kritisch

Es war eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die nun umgesetzt wurde: Am 1. April trat das "Adoptionshilfegesetz" in Kraft, welches das Adoptionswesen modernisieren soll. Auch für Eltern, die ein Kind aus dem Ausland aufnehmen möchten, gibt es Neuerungen.

So ist es nun zwingend erforderlich, dass die Auslandsadoption in Deutschland von einer Vermittlungsstelle begleitet wird. Bisher waren auch Privatadoptionen möglich, bei denen das nicht der Fall war – was häufig zu Problemen führte, weil Eltern und Kind nicht adäquat vorbereitet und begleitet wurden. Nun gibt es einen Rechtsanspruch auf Beratung und Nachsorge. Berit Haas, die Vorsitzende der "Eltern-Kind-Brücke" in Eppelheim, begrüßt das grundsätzlich. Ihr Verein vermittelt schon seit vielen Jahren Kinder aus Asien und Osteuropa nach Deutschland.

Allerdings: "Bisher waren wir die erste Anlaufstelle für Paare bei der Auslandsadoption, sie konnten den Antrag über uns beim Jugendamt stellen. Jetzt müssen sie selbst zur Adoptionsstelle beim Jugendamt gehen, da sind die psychologischen Hürden viel höher", erklärt Haas. Zudem sind die Jugendämter nun stärker in die Eignungsprüfung der Bewerber eingebunden. "Wir haben bereits Rückmeldungen, dass Paare sehr lange auf Termine warten müssen, weil die Ämter durch die neuen Aufgaben nicht hinterher kommen. Das verlängert den Adoptionsprozess unnötig", so Haas.

Das Bundesfamilienministerium betont auf RNZ-Anfrage die positiven Aspekte der Neuerungen im Gesetz. Darüber hinaus würden viele der Neuregelungen nur bereits bestehende Abläufe in der Vermittlungspraxis abbilden, so eine Sprecherin. Ob dadurch mehr Personal bei den Jugendämtern nötig werde, müssten die Länder beurteilen.

Info: Kontakt zur Eltern-Kind-Brücke über www.ekb-pcb.de