Hintergrund
Eine Waffenbesitzkarte ist in Deutschland verpflichtend, wenn man eine Schusswaffe besitzen möchte. Dies gilt auch für Erben von Schusswaffen, andernfalls macht man sich strafbar. Personen, die bereits über eine Waffenbesitzkarte verfügen, müssen die geerbte Waffe darin eintragen lassen. Mit einer solchen Erlaubnis ist das Tragen der Waffe im öffentlichen Raum aber nicht
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