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Hintergrund

16.05.2019 UPDATE: 22.05.2019 06:00 Uhr 7 Sekunden

Die Grundrechte: Art. 6

"Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen." (Absatz 3)

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