Hintergrund

26.03.2019 UPDATE: 26.03.2019 06:00 Uhr 43 Sekunden

Hintergrund

Das Thema ist - via RNZ - in der Öffentlichkeit angekommen, nach der ersten öffentlichen Informationsveranstaltung am Montagabend in Neckarzimmern/Neckarelz geht das Genehmigungsverfahren zur geplanten Einrichtung eines Sonderabfall-Zwischenlagers auf dem Hardberg in Neckarelz nun auch behörden-öffentlich seinen Weg. Auf eine Bürgeranfrage hin hatte Mosbachs OB Jann jüngst im Gemeinderat schon erklärt, dass der Bebauungsplan grundsätzlich eine Sonderabfall-Lagerung zulasse, das Regierungspräsidium (RP) müsse als zuständige Behörde nun über den konkreten Antrag befinden. Der weitere Verfahrensverlauf:

> Die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens soll nach Auskunft des RP Karlsruhe am 29. März im Staatsanzeiger und auf den Internetseiten des RP sowie der Stadt Mosbach erscheinen.

> Die Offenlage der Antragsunterlagen, die im RP in Karlsruhe sowie im Landratsamt in Mosbach (Infoschalter) einzusehen sein sollen, erfolge dann ab 8. April und bis einschließlich 7. Mai.

> Die Einwendungsfrist wiederum läuft bis zum 7. Juni, knapp zwei Monate lang können also Bedenken formuliert, begründet und vorgebracht werden.

> Einen möglichen Erörterungstermin hat man seitens des RP auf den 3. Juli festgelegt. "Je nachdem, ob das Regierungspräsidium eine Erörterung für notwendig hält oder nicht", so Bürgermeister Stuber. (schat)