Grundbuch verpflichtet nicht zu Hotel-Betrieb

13.02.2019 UPDATE: 13.02.2019 06:00 Uhr 1 Minute, 59 Sekunden

Schwanen: Die Pläne werfen grundsätzliche Fragen auf

Droht Neckargemünd ein "zweiter Kohlhof"? Diese Frage stellte die RNZ schon im Dezember. Denn auch für das frühere Hotel Schwanen in Kleingemünd besteht wie für das Lokal auf dem Heidelberger Kohlhof ein Grundbucheintrag mit einer Verpflichtung. Dies kam in der Debatte um die Zukunft des Gebäudes (siehe Artikel links) erneut zur Sprache. Manfred Rothe (Freie Wähler) pochte auf den Eintrag im Grundbuch, nach dem es zu unterlassen ist, "das Grundstück auf andere Weise zu nutzen als durch den Betrieb eines Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes". "Ferienwohnungen gehören nicht dazu", meinte Rothe. Auch Jens Hertel (SPD) bat darum, Druck auf die Einhaltung des Eintrags zu machen, da die Bauvoranfrage immer wieder nur scheibchenweise verändert werde.

Steffen Wachert (Freie Wähler) verwies auf einen in der RNZ veröffentlichten Leserbrief des Bauherrn: "Thomas Ax hat darin öffentlich gedroht, dass er den Schwanen auch leerstehen lassen kann - das empfinde ich als unangenehm." Auch Frank Volk sah eine "ausgesprochene Drohung". "Eigentum verpflichtet laut dem Grundgesetz", sagte der Bürgermeister, "aber nur zum Erhalt, nicht zum Betrieb." Die Stadt könne nichts gegen einen Leerstand unternehmen. Volk machte auf einen kleinen, aber feinen Unterschied zum Kohlhof aufmerksam. Dort gebe es eine Verpflichtung zum Betrieb einer Gaststätte - in Neckargemünd gebe es lediglich die Verpflichtung, alles andere als Hotel und Gastronomie zu unterlassen. Das bedeute nicht, dass Hotel und Gastronomie betrieben werden müssen.

"Das strengt an"

"Der Grundbucheintrag ist nicht erfüllt", betonte Dietmar Keller (SPD). Schließlich betreibe Thomas Ax im Schwanen seine Rechtsanwaltskanzlei - und das sei etwas anderes als Hotel und Gastronomie. Keller brachte einen Rückkauf des Schwanen durch die Stadt ins Spiel - ähnlich wie es die Stadt Heidelberg beim Kohlhof versucht. Bürgermeister Volk riet von einem gerichtlichen Weg ab, da das Bauvorhaben in die richtige Richtung gehe. "Die Scheibchen sind nur etwas klein und müssen dicker werden", sagte er.

Für weitere Diskussionen sorgte die von Hermino Katzenstein (Grüne) gestellte Frage, wie oft ein Bauherr eine Bauvoranfrage stellen kann. "Wenn es immer eine veränderte Anfrage ist, dann ist es jedes Mal ein neuer Antrag", erklärte Thomas Hauser von der Verwaltung. Anne von Reumont (CDU) klagte: "Wir haben viele Bauvoranfragen immer wieder auf dem Tisch - das strengt an." Sie forderte ein besseres Verfahren. "Das ständige Ping-Pong-Spiel ist unbefriedigend", fand auch Thomas Schmitz (Grüne). Schmitz schlug deshalb vor, auf Kosten des Bauherrn eine Bauleitplanung durchzuführen.

Giuseppe Fritsch (Freie Wähler) kritisierte, dass es ein "Feindbild" gebe. "Davon sollten wir Abstand nehmen", meinte Fritsch. Thomas Ax hatte bekanntlich die Initiative "Neckargemünd im Aufbruch" gegründet und tritt in Sitzungen des Gemeinderates immer wieder mit kritischen Fragen auf. "Wir müssen den Mann dahin lenken, dass sich sein Bauvorhaben einfügt", forderte Fritsch. "Wir machen seit Monaten nichts anderes", erwiderte Bürgermeister Volk. In sämtlichen Sitzungen habe es keinerlei Äußerungen gegen den Bauherrn gegeben. "Wir haben uns mit dem Vorhaben in aller Sachlichkeit auseinandergesetzt, es gab keine persönlichen Ressentiments", betonte Volk. Das Bauvorhaben sei absolut begrüßenswert, aber einfach zu mächtig. "Wir haben kein Interesse, ein Hotel mit Anbau zu verhindern", so Volk. (cm)