Plus Gerichtsurteil

Wenn es beim Rangieren kracht

Beide Fahrer können schuld sein

12.05.2020 UPDATE: 14.05.2020 06:00 Uhr 34 Sekunden
Foto: dpa

(dpa). Stoßen ein stehendes und ein fahrendes Auto zusammen, haftet im Regelfall nicht der stehende Fahrer. Denn von seinem Auto geht keine Betriebsgefahr aus. Ausnahmen gibt es aber, besonders beim Rangieren. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München, auf das der ADAC hinweist (Az.: 10 U 2554/19).

Ein Autofahrer fuhr aus einer Ausfahrt. Als er mit der Wagenfront auf die

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