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Gericht: Hundehalter haften nach Hundekampf je zur Hälfte

Karlsruhe (dpa) - Nach einem Kampf zwischen zwei nicht angeleinten Hunden hat die dabei verletzte Besitzerin des einen Tieres nur Anspruch auf die Hälfte des von ihr geforderten Schmerzensgeldes. Die Frau sowie der Besitzer des anderen Hundes seien gleichermaßen verantwortlich für die Gefahr, die von ihren Tieren ausging. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem heute veröffentlichten Urteil. Geklagt hatte die Frau, die im Juni 2016 in Mannheim während der Rauferei zwischen den Hunden in die Hand gebissen worden war.

23.09.2019 UPDATE: 23.09.2019 15:03 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Nach einem Kampf zwischen zwei nicht angeleinten Hunden hat die dabei verletzte Besitzerin des einen Tieres nur Anspruch auf die Hälfte des von ihr geforderten Schmerzensgeldes. Die Frau sowie der Besitzer des anderen Hundes seien gleichermaßen verantwortlich für die Gefahr, die von ihren Tieren ausging. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem heute

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