Angelbachtal

Der Prozess um dem gemeinschaftlichen versuchten Mordversuch geht weiter

02.04.2021 UPDATE: 14.01.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 47 Sekunden

Von Anjoulih Pawelka

Angelbachtal/Heidelberg. Wie kam es dazu, dass ein Mann im vergangenen Juli angegriffen wurde und sich schwer verletzt zum Nachbarn retten musste? Zwei Frauen, seine Ex-Frau sowie deren Freundin, sind vor dem Heidelberger Landgericht wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes angeklagt. Nachdem die Freundin am ersten Verhandlungstag ein Teilgeständnis abgelegt hatte und angab, von der früheren Partnerin des Opfers zur Tat gedrängt worden zu sein, wies die Ex-Frau nun am Gründonnerstag im Rahmen des zweiten Verhandlungstags die Vorwürfe zurück.

Ihr Anwalt hatte eine Erklärung dazu verlesen. Weiter wollte sich die 36-Jährige an diesem Tag nicht äußern. In dem Schreiben erklärte die Ex-Frau, dass sie keinerlei Streit mit ihrem Mann gehabt hat. Sie hätten sich geeinigt, dass sie sich selbst um ihr Einkommen kümmert und kein Geld von ihm annimmt. Durch ihre Reinigungsfirma sei das möglich gewesen. Das Verhältnis sei so gut gewesen, dass der Mann ihr sogar vorgeschlagen habe, dass sie nach der Trennung in eine seiner Eigentumswohnungen ziehen kann. Lediglich wegen der Tochter, die bei beiden lebte, habe es Meinungsverschiedenheiten gegeben. Auch die Anschuldigungen der 57-jährigen Freundin, sie sei hysterisch und gewalttätig gewesen und habe ihren Mann geschlagen, wies sie zurück. Ebenso habe sie, anders als behauptet, nie darüber gesprochen, ihren Mann zu töten.

Wie der Psychiater, der beide Frauen mehrere Stunden untersucht hat, später erläuterte, machte die Ex-Frau auch Angaben zur Tat. Demnach sei es vielmehr die Freundin gewesen, die immer wieder über den Mann gehetzt hat, was dessen Frau nicht gut fand und ihn verteidigt habe. Das sei soweit gegangen, dass die Freundin immer wieder sagte, die Ehefrau müsse sich an ihrem damaligen Ehemann rächen. Dies habe die Ehefrau eigenem Bekunden nach aber nicht gewollt. Die Freundin habe sich auch dauernd Fernsehsendungen angeschaut, in denen es um Mord geht – mit dem Vorsatz, etwas dabei zu lernen. Die Freundin habe sie "an der Nase herumgeführt". Dem widersprach diese in ihrer Erklärung bei dem Facharzt. Sie schaue nur Heimatfilme, Märchen und Kochsendungen.

In der Erklärung des Anwaltes sagt die Ex-Frau, dass sie am Tatabend auf Einladung des Mannes gegen 19.30 Uhr bei ihm gewesen sei und ihm Essen sowie einen Likör gebracht habe. In diesem Punkt stimmen die Erzählungen der beiden Frauen überein. Die Ex-Frau behauptet allerdings, dass sie das Essen nicht zubereitet hat. Dies habe die damals bei ihr lebende und für sie arbeitende Freundin gekocht und "präpariert". In den Ausführungen des Psychiaters ist sogar die Rede davon, dass die Freundin ihr noch gesagt hat, sie solle ihrem Mann nicht erzählen, dass die Freundin das Essen gekocht hat.

An dem Abend hätten sich die Ex-Frau und das spätere Opfer über ihre neuen Beziehungen unterhalten. Dann sei es ihrem (Noch)-Mann, der das Essen nicht angerührt, dafür aber die ganze Flasche Likör getrunken habe, schlecht geworden. Außerdem sei er müde gewesen. Die Ex-Frau habe ihn dann ins Bett gebracht und zugedeckt. Nach 22.30 Uhr habe sie das Haus verlassen und sei in ihre Wohnung gefahren. Von den Verletzungen und dem Mordversuch habe sie erst nachts von der Polizei erfahren.

Laut dem Schreiben vermutet die Ex-Frau, dass ihre Angestellte und ehemalige Freundin den Mord begehen wollte, weil sie wusste, dass das Opfer viel Geld in seinem Haus hat. Der versuchte Mord, der wie ein Selbstmord aussehen sollte, hätte dabei nur als Ablenkung von einem Raub dienen sollen. Als Krankenschwester oder Krankenpflegehelferin habe ihre Freundin gewusst, dass Lorazepam-Tabletten beruhigend und schlaffördernd wirken. Außerdem glaube sie, dass ihre frühere Freundin ihr den versuchten Mord unterschieben möchte, so dass sich dies für sie strafmildernd auswirkt. Gegenüber dem Psychiater gab sie dann auch noch an, dass ihre frühere Freundin wusste, dass sie ihre Arbeitsstelle verlieren würde, wenn die Ex-Frau des Opfers zu ihrem neuen Freund zieht.

Im Laufe des Verhandlungstages hat der Vorsitzende Richter auch ein Video der Überwachungskamera von Nachbarn des Opfers gezeigt. Auf den Aufnahmen ist eine Person zu sehen, die gegen Mitternacht auf der Straße läuft. Diese Videosequenz wurde mit Aufnahmen der beiden Frauen beim Gang zur Vernehmung verglichen, um eine Ganganalyse zu erstellen. Diese kam zum Ergebnis, dass die Freundin möglicherweise auf den Sequenzen zu sehen ist, denn das Gangbild weise die gleichen Merkmale auf. Es könnte aber auch eine andere Person sein. Dass die Ex-Frau auf den Videoaufnahmen zu sehen ist, schließen die Experten aus. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.