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EuGH: Weitreichende Vorratsdatenspeicherung illegal

Luxemburg (dpa) - Eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten sei mit EU-Recht nicht vereinbar.

21.12.2016 UPDATE: 21.12.2016 17:16 Uhr 2 Minuten, 17 Sekunden
Vorratsdatenspeicherung

Foto: Matthias Balk/Symbol

Luxemburg (dpa) - Eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtswidrig. Eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten sei mit EU-Recht nicht vereinbar.

So urteilten die Luxemburger Richter (Rechtssachen C-203/15 und C-698/15). Datenschützer, Netzaktivisten und Vertreter aus der

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