Ein Nadelöhr muss gesperrt werden: Die Bachbrücke in Rotenberg ist laut einem aktuellen Gutachten sanierungsbedürftig. Wie in der Ortschaftsratssitzung jetzt deutlich wurde, ist mit einer Sanierungszeit von sechs bis acht Wochen zu rechnen. Foto: Pfeifer
Rauenberg-Rotenberg. (BeSt) Auf seiner ersten Sitzung des Jahres hatte der Ortschaftsrat nur zwei Tagesordnungspunkte zu bearbeiten, unter "Verschiedenes" waren aber eine Vielzahl von Neuigkeiten zu erfahren. Bauamtsleiter Martin Hörner gab zunächst einen Ausblick auf die zwei geplanten Projekte der Gemeinde im Sanierungsgebiet. Die Planung zur Sanierung der Schlossstraße inklusive Erneuerung der Kanäle werde 2018 abgeschlossen und im Kalenderjahr 2019 umgesetzt. Zudem habe ein Brückengutachten ergeben, dass die Rotenberger Bachbrücke sanierungsbedürftig sei. Während der Sanierungsmaßnahmen von sechs bis acht Wochen, die noch im Jahr 2018 abgeschlossen werden sollen, müsse dieses Verkehrsnadelöhr völlig gesperrt werden. Wie Rotenberg während dieser Zeit verkehrstechnisch erreichbar sein werde, beschäftige gerade die Planer im Rathaus. Im Gespräch sei eine Aktivierung der Feld- und Radwege im Einbahnstraßenverkehr oder eine Behelfsbrücke an einer anderen Stelle.
Die Sanierungsmaßnahmen an der Schlossbergschule stünden kurz vor dem Abschluss. Der neue Pausenhof sei so gut wie fertig, ein großes Glasvordach am Eingang werde noch montiert und die Arbeiten zur Fachwerksanierung der Dachständerkonstruktion sollen in der Faschingswoche stattfinden. Zudem seien die Parkplätze in der Schlossstraße auf dem Weg zur Schule inzwischen fest eingezeichnet.
Für großes Kopfschütteln sorgte die Mitteilung des Rhein-Neckar-Kreises, dass das Schutzgeländer an der Bushaltestelle in Richtung Mühlhausen vor dem alten Schulhaus auf Antrag der SWEG abmontiert werden soll. Dr. Rupert Lück (Freie Wähler) zeigte hier ernste Bedenken wegen der Sicherheit für die auf dem kleinen Bürgersteig wartenden Schüler: Ohne Geländer sah das Sicherheitsrisiko massiv erhöht, gerade wegen der Kreuzung. Ein Bürger gab zu bedenken, dass er an dieser Stelle als Schüler angefahren wurde und daher das Schutzgeländer installiert wurde. Bürgermeister Peter Seithel möchte sich nun für den Erhalt des Geländers einsetzen.
Ein weiteres Thema waren drei Anträge von privaten Grundstückseigentümern in der Rauenberger Straße, der Weiherstraße und den Herrenwiesen zur Herausnahme ihrer Grundstücke aus dem Gebiet der Ortskernsanierung. Von den Eigentümern wurde angeführt, dass die Stadtverwaltung der Informationspflicht nach Paragraf 141 Baugesetzbuch zur Ortskernsanierung nicht gerecht geworden sei. Dieses Argument entkräftete der Stadtbaumeister in seinem Fachvortrag.
Ortsvorsteher Franz Sieber (Freie Wähler) sah die Gefahr eines Dominoeffekts: "Wenn wir diese drei Grundstücke aus dem Sanierungsgebiet nehmen, dann folgen noch mehr Anträge." Es sei auch klar, dass es eigentlich um etwas anderes gehe, die Angst der Bürger vor horrenden Nachzahlungen nach Abschluss der Sanierung, wie in Rauenberg. Katrin Wagner und Roland Kretz (beide CDU) plädierten dafür, sich nicht auf solchen Nebenschauplätzen aufzuhalten, man müsse die Energie endlich in die Umsetzung der Straßensanierung setzen und nicht die Zeit mit weiteren Einzelanträgen vertun. Elke Uhrig (SPD) konnte die Bürger und ihre Sorgen zwar verstehen, forderte aber auch, den Dominoeffekt der möglichen Aussteiger zu verhindern. Das Gremium votierte darauf einstimmig, den Anträgen nicht stattzugeben.
Roland Kretz wandte sich anschließend direkt an die Bürger und garantierte, dass man alles geben werde, sich mit den Kosten innerhalb der Bagatellgrenze zu bewegen und damit keine Kosten auf die Bürger abzuwälzen. Auch Bürgermeister Peter Seithel versprach, dass die Stadtverwaltung anders als bei der Rauenberger Sanierung nun die Kosten ständig im Blick haben werde: "Wir haben aus den Fehlern gelernt! Wir können eben nicht wie in Rauenberg geschehen mit vollen Händen das Geld für viele Großprojekte ausgeben und uns hinterher wundern."
Zuvor bereits war es um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Grundstück in der Oberen Schlossstraße gegangen. Dazu war im Februar 2017 eine Bauvoranfrage bei der Stadt eingegangen, die ein Wohngebäude mit fünf Wohnungen beinhaltet. Der Bauausschuss hatte dem Bauvorhaben zugestimmt, das Landratsamt verweigerte jedoch die Baufreigabe, da die Pläne wegen eines fehlenden zweiten Treppenhauses nicht dem Bebauungsplan entsprächen.
Bauamtsleiter Martin Hörner gab während der Aussprache auch zu bedenken, dass sich das geplante Wohnhaus mit einem zweiten Treppenhaus nach außen hin nicht verändern würde und man dem Bauantrag dann automatisch zustimmen müsse. Dennoch votierte der Ortschaftsrat bei zwei Enthaltungen und sechs Gegenstimmen gegen das Aufstellen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.