Windkraftausstieg kommt Hüffenhardt nicht ganz so teuer zu stehen
Gemeinderat beschloss den Ausstieg aus der Änderung des Flächennutzungsplans - Aufhebungsvertrag statt Kündigung

Keine Windräder soll es im Großen Wald (im Bildhintergrund) auf Gemarkung Hüffenhardt geben. Der Ausstieg aus einem Windkraft-Nutzungsvertrag kostet die Gemeinde weniger als bisher befürchtet. Der Gemeinderat beschloss nun die Aufhebung der Vereinbarung mit der Fortwengel Holding. Foto: Stefan Weindl
Von Bernd Kühnle
Hüffenhardt. Außergewöhnlich war die hohe Besucherzahl bei der Gemeinderatssitzung in der Mehrzweckhalle Hüffenhardt. Und außergewöhnlich war auch die Ankündigung von Bürgermeister Walter Neff, dass er entgegen den sonstigen Gepflogenheiten Fragen aus dem Kreis der Zuhörer während der Sitzung zulassen wollte. Es ging nämlich um ein brisantes Thema, das in der Sitzung zu einem Abschluss gebracht werden sollte - das Planungsverfahren zur Errichtung eines Windparks mit sechs Windkraftanlagen auf Hüffenhardter Gemarkung, seit 2012 in Prüfung und Diskussion.
Hauptamtsleiterin Daniela Maahs skizzierte den Ablauf der Geschehnisse: Im Zuge des Verfahrens wurde ein Teilflächennutzungsplan erarbeitet, auf dessen Basis die Gemeinde am 19. Februar 2014 einen Nutzungsvertrag mit der Fortwengel-Holding GmbH unterzeichnete. In der Planungsphase für den Bau der Windenergieanlagen gründete sich im Jahr 2016 die Bürgerinitiative "Pro Lebensraum Großer Wald" gegen die Errichtung der Anlagen. In einem Bürgerentscheid stimmten 1004 von 1723 Wahlberechtigten gegen die Einleitung einer punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans. An dieses Votum ist die Gemeinde rechtlich drei Jahre lang gebunden und Bürgermeister und Gemeinderat beschlossen daraufhin den (mit hohen Kosten verbundenen) Ausstieg aus dem Nutzungsvertrag, den sie in der Folge kündigten.
Allerdings ergab die Beratung mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Ulrich Kaiser, dass es für alle Beteiligten - auch die Fortwengel Holding - günstiger sei, diese Kündigung zurückzuziehen und einen Aufhebungsvertrag zu beschließen.
Der Nutzungsvertrag und dessen Kündigung seien demnach aufzuheben. Da auch die Firma Fortwengel auf Kosten sitzen bleibt, ist ihr ein Vorrang einzuräumen, wenn in den nächsten zehn Jahren auf gemeindeeigenen Flächen erneut Windanlagen projektiert werden. Darüber hinaus sind die bereits erstatteten Nutzungsentgelte in Höhe von 55.200 Euro von der Gemeinde an das Unternehmen zurückzuzahlen. Zudem sind die Ergebnisse und Rechte aus naturschutzfachlichen Untersuchungen sowie digitale Geodaten für 160.000 Euro durch die Gemeinde zu erwerben. Damit sind sämtliche öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Ansprüche abgegolten. Durch dieses Vorgehen bleiben der Gemeinde Kosten in Höhe von 500.000 Euro erspart, die im Kündigungsfall an die Fortwengel GmbH hätten bezahlt werden müssen.
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Da die eigentlich zu erwartenden Fragen aus der Zuhörerschaft ausblieben, stimmte der Gemeinderat mit einer Enthaltung dem vorgeschlagenen Verfahren zu und beauftragte Bürgermeister Neff mit der Unterzeichnung der beschriebenen Vereinbarung. Die Firma Fortwengel hat den Aufhebungsvertrag, der "am Verhandlungstisch entstanden ist" (Maahs), bereits unterzeichnet.
Da sich der derzeitige Amtsinhaber bei der nächsten Bürgermeisterwahl wieder selbst bewerben wird, übertrug er die Leitung der Sitzung für den nächsten Tagesordnungspunkt "Bürgermeisterwahl" an Bürgermeisterstellvertreter Heiko Hagner. Daniela Maahs erklärte den zeitlichen Ablauf, der mit der offiziellen Stellenausschreibung am 10. November im Staatsanzeiger und am 16. November im Amtsblatt beginnt. Am 11. November startet die Einreichungsfrist für Bewerbungen (für evtl. Neuwahl 15. Januar 2018), die am 18.12. (Neuwahl 17.1.) endet und über deren Zulassung der Gemeindewahlausschuss am 18.12. (Neuwahl 25.1) entscheidet. Nachdem die Kandidaten sich am 8. Januar in Hüffenhardt und tags darauf in Kälbertshausen öffentlich vorstellen, findet am 14. Januar (Neuwahl am 4.2.) die Bürgermeisterwahl statt. Wahlmodalitäten und Terminierungen wurden ebenso einstimmig angenommen wie die vorgelegten Nominierungen der Gemeindewahlausschüsse mit ihren Wahlvorstehern, Beisitzern und jeweiligen Stellvertretern.