Amtsgericht Sinsheim. Foto: Archiv/Christiane Barth
Sinsheim. (stop) Beziehungen sind leidenschaftlich. Beziehungen sind kompliziert. Es kann zu Streitereien kommen. Diese können so heftig sein, dass kleinere Gegenstände durch die Gegend geworfen werden. So ein Gegenstand kann auch ein Laptop sein. Wenn dabei ein Mensch verletzt wird, dann rutscht man unweigerlich in den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung. In so einem Fall musste das Amtsgericht jetzt ein Urteil fällen.
Wenn Wörter wie "gefährlich" und "Körperverletzung" fallen, denken die meisten sofort an "Schlägertypen". Doch manchmal kommt es anders: Bei der Angeklagten handelt es sich um eine ältere Frau. Sie ist zierlich und klein. Und sie ist ohne Anwalt erschienen.
Ihr wird vorgeworfen, im vergangenen Jahr zur Weihnachtszeit ihrem damaligen Lebensgefährten den Laptop aus dem 1. Obergeschoss auf den Kopf geworfen zu haben. Dem voran ging ein Trennungsstreit, der eskaliert sein soll, als der Geschädigte den Internetrouter mitnahm und das Haus verlassen wollte. Schon vorher müssen Elektrogeräte zu Bruch gegangen sein.
Die Tat an sich leugnet sie nicht. Viel eher stört sie sich an der Behauptung, dass sie ihren ehemaligen Lebensgefährten bewusst verletzen wollte. Für sie ist das Geschehene ein Unfall. Sie sei davon ausgegangen, dass der Geschädigte das Haus verlassen habe, als sie den Laptop über die Brüstung warf. Auch habe sie nicht sehen können, ob sich noch jemand auf der Treppe zum Ausgang befand. Nach dem Vorfall habe sie sich beim Opfer entschuldigt. "Ich habe nicht damit gerechnet, dass es zur Verhandlung kommt", erklärt sie. Sie wollte die Situation außergerichtlich klären.
Als Zeuge trat auch der Geschädigte auf. Das Tatwerkzeug hatte er dabei. Er schilderte den Vorfall sachlich und besonnen. Nachdem ihn der Laptop am Kopf getroffen hatte, fuhr er zur Polizei und erstattete Anzeige. Wenig später begab er sich ins Krankenhaus. Dabei wurden eine Schürfverletzung und ein Hämatom diagnostiziert. Der Mann habe nur gewollt, dass ihr Verhalten Konsequenzen hat. Seiner Aussage nach gab es oft Streit zwischen den beiden.
"Haben Sie gehört, wie der Laptop unten aufgekommen ist?", fragt Richterin Husmann die Angeklagte. Doch diese kann sich nicht erinnern. Sie habe unter Schmerzen gelitten und nichts hören können. Wochen vor dem Vorfall war sie in einen schweren Unfall verwickelt, verspürte Nachwirkungen. Auch einen Aufschrei habe sie nicht vernommen.
Staatsanwalt Grimm plädierte auf eine Strafe von sechs Monaten auf Bewährung. Einen minderschweren Fall sieht er hier nicht, es hätte noch Schlimmeres passieren können, und das hätte der Angeklagten bewusst sein müssen. Immer wieder schnauft die Angeklagte ungläubig: "Finden Sie das angemessen?"
Das Urteil lautet sechs Monate und zwei Wochen auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 2000 Euro. Die Summe setzt sich aus dem aktuellen Fall und einem vorherigen Urteil zusammen. Für das Gericht waren die Aussagen des Opfers glaubwürdig. Auch wirke er nicht so, als wolle er sich an seiner Ex-Freundin rächen.