Bewaffneter Drogendealer muss zwei Jahre ins Gefängnis
Bei einer Kontrolle hatte der 26-Jährige verkaufsfertiges Marihuana, viel Bargeld und einen Elektroschocker dabei
Sinsheim. (bju) Für mehrere Delikte gegen das Betäubungsmittelgesetz, die in den Jahren 2018 bis 2021 vorgefallen sind, musste sich ein 26-Jähriger vor den Schöffen im Amtsgericht verantworten. Bei einer Kontrolle in Sinsheim hatte er verkaufsfertig abgepackte Aluplomben mit Marihuana, 1164 Euro in bar und ein Elektroimpulsgerät, also einen Elektroschocker, dabei. Seit Februar sitzt er in
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