Plus Reichartshausen

Geld zurück für 2000 Ruhehain-"Kunden"

Gerichtsverfahren der Gemeinde endete mit Vergleich: "Liegerecht" bleibt von der Umsatzsteuer befreit - 180.000 Euro Rückerstattung

21.12.2018 UPDATE: 23.12.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 42 Sekunden

Bei der Bereitstellung des Liegerechts darf der Fiskus nicht zulangen. Die Umsatzsteuer der Erstattungsgebühren im "Ruhehain" wird teilweise zurückgezahlt. Foto: Christiane Barth

Von Christiane Barth

Reichartshausen. Die Gemeinde kann sich über ein stattliches "Weihnachtsgeld" freuen: Rund 180.000 Euro erwartet sie vom Finanzamt zurück. Denn das Gerichtsverfahren, in dem Reichartshausen bereits seit zwei Jahren in Verhandlungen mit der Finanzbehörde ist, ging gut aus. Der Fiskus hatte die Umsatzsteuerpflicht aus den Bestattungseinnahmen im Naturfriedhof

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.