Geld zurück für 2000 Ruhehain-"Kunden"
Gerichtsverfahren der Gemeinde endete mit Vergleich: "Liegerecht" bleibt von der Umsatzsteuer befreit - 180.000 Euro Rückerstattung

Bei der Bereitstellung des Liegerechts darf der Fiskus nicht zulangen. Die Umsatzsteuer der Erstattungsgebühren im "Ruhehain" wird teilweise zurückgezahlt. Foto: Christiane Barth
Von Christiane Barth
Reichartshausen. Die Gemeinde kann sich über ein stattliches "Weihnachtsgeld" freuen: Rund 180.000 Euro erwartet sie vom Finanzamt zurück. Denn das Gerichtsverfahren,



