Zu früh gebaut? Der Bauherr des Krematoriums Reihen legt Berufung vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe ein. Foto: Tim Kegel
Sinsheim. (tk) Der Rechtsstreit zwischen dem Bauherr des einst im Reihener Gewerbegebiet Oberer Renngrund geplanten Krematoriums, Claus Wiesenauer, und der Sinsheimer Stadtverwaltung geht in die nächste Instanz. Dies teilte Oberbürgermeister Jörg Albrecht jetzt dem Hauptausschuss des Gemeinderats mit. Wiesenauer, dessen Schadenersatzklage in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro im vergangenen Dezember vom Landgericht Heidelberg abgewiesen worden war, hat jetzt Berufung vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe eingelegt. Im April dieses Jahres jährt sich der Baubeginn des "Krematoriums im Reihen" zum zehnten Mal. Seit neun Jahren beschäftigt der Fall die Gerichte, es gab zwei Baustopps, der letzte war endgültig.
Wiesenauer hatte im Rahmen der Verhandlung in Heidelberg argumentiert, er habe im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung mit der Errichtung des Rohbaus, der heute eine Bauruine ist, begonnen. Dementsprechend kam auch im Urteil des Landgerichts zum Ausdruck, dass die Verwaltung "einen rechtswidrigen Verwaltungsakt erlassen" habe. Wiesenauer habe jedoch gewusst, dass die Voraussetzungen aufgrund des fehlenden Bebauungsplans nicht vorgelegen hätten. Die Stadtverwaltung argumentierte deshalb, der Investor habe gewusst, dass er auf eigenes Risiko baut. Darüber hinaus lag laut Urteil "keine Amtspflichtverletzung" der Sachbearbeiter im Baurechtsamt vor. Jörg Albrecht rechnet nun damit, dass sich das Verfahren erneut "eineinhalb bis zwei Jahre hinzieht. Albrecht bestätigte gestern RNZ-Informationen, denen zufolge sich die vom Investor erforderte Schadenersatzsumme von einst 3,2 Millionen Euro auf rund eine Million Euro verringert hat: "Das ist so."