Sebastian Frei. Archivfoto: Endres
Bad Rappenau. (end) Verdienen tut man bekanntlich mehr, bekommen aber nicht immer: Doch der Gemeinderat der Kurstadt verschaffte dem neuen Oberbürgermeister Sebastian Frei einen finanziellen Bonus in Form einer vorgezogenen Höhergruppierung. Das Gremium musste in der zurückliegenden Sitzung entscheiden, ob der neue Verwaltungschef in die Besoldungsgruppe B4 oder B5 eingestuft wird. Die Differenz beträgt bei einem Jahressalär von rund 100.000 Euro 6300 Euro. Dazu kommt noch die Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von 13,5 Prozent des Grundgehalts, das sind also noch einmal 1125 Euro monatlich.
Und der Spielraum für das Gehaltsniveau eines Oberbürgermeisters ist vom Gesetzgeber eingeschränkt. Die Besoldung des OB richtet sich nach den Vorschriften des Landeskommunalbesoldungsgesetzes. Maßgebend ist dabei die Einwohnerzahl. Und genau hier lag der kleine Spielraum für den Gemeinderat: Die anrechenbare Einwohnerzahl für Bad Rappenau einschließlich der Hälfte der Verwaltungsgemeinschaft Kirchardt und Siegelsbach beträgt 24.415 Einwohner. Darüber hinaus zählt der Umfang und der Schwierigkeitsgrad des Amtes.
Eine vorläufige Einstufung in B4 hätte jedoch nur eine zeitlich begrenzte Auswirkung auf den Lohnzettel. Der Oberbürgermeister würde bei einer unmittelbar darauffolgenden Wiederwahl nach einer Amtszeit von acht Jahren automatisch in die nächst höhere Besoldungsgruppe B5 aufsteigen, ohne dass ein weiterer Gemeinderatsbeschluss erforderlich wäre.
Hier musste das Gremium mit sich ringen, denn Robin Müller (GAL) wollte über die künftige Bezahlung des Schultheiß geheim abstimmen lassen: Denkbar knapp mit 15 zu 15 Stimmen - also Patt - und drei Enthaltungen wurde dies abgelehnt. Das folgende Votum offenbarte auch den Zwiespalt innerhalb des Gremiums, was OB Sebastian Frei ab 1. Februar 2018 aufs Konto überwiesen werden soll: 18 Gemeinderäte waren für die Eingruppierung in B5, neun in B4 und sechs Ratsmitglieder enthielten sich der Stimme.