Rathaus Edingen-Neckarhausen. Foto: Reinhard Lask
Neckargemünd. (cm) Erst Mitte des Jahres hat die Stadt die Zweitwohnungssteuer eingeführt - jetzt musste die dazugehörige Satzung schon korrigiert werden: Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung eine "Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in Neckargemünd" beschlossen.
Im Kern geht es um drei Änderungen: Grundlage für die Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt war die Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg. In dieser wurde allerdings noch Bezug auf das Meldegesetz Baden-Württemberg genommen. Bereits seit dem 1. November 2015 gilt jedoch das Bundesmeldegesetz. Diese Änderung wurde nun auch in der Satzung berücksichtigt.
Außerdem wurde das Werk an einer anderen Stelle konkretisiert: Denn seit der Einführung der Steuer gingen viele Nachfragen ein, ob auch Minderjährige steuerpflichtig sind. In der Satzung wird nun klargestellt, dass Minderjährige nicht steuerpflichtig sind. Und die dritte Änderung ist, dass die Steuer nun in vierteljährlichen Raten fällig wird.
Die Änderung wurde bei einer Gegenstimme von Anne von Reumont (CDU) beschlossen. Sie sei schon immer gegen die Steuer gewesen, begründete sie.