Wie viele Wahlplakate sind erlaubt?
Die Parteien werben vor der Bundestagswahl in allen Orten der Region rund um Heidelberg. Die Regeln hierfür sind sehr unterschiedlich.
Von Christoph Moll
Region Heidelberg. Viele freundlich lächelnde Gesichter säumen seit Kurzem die Straßen der Region. Sie verkünden mal konkretere und mal weniger konkrete Botschaften. Es ist angesichts der vielen Plakate nicht zu übersehen: Der Wahlkampf in den Straßen hat begonnen. Die Regeln hierfür sind von Ort zu Ort unterschiedlich.
Beim Zeitpunkt, ab wann die Parteien plakatieren dürfen, fängt es schon an: In den meisten Orten ist das Aufhängen seit Mitte August, also sechs Wochen vor der Wahl, möglich. Es gibt aber auch Ausnahmen: Keine Zeitpunkte festgelegt sind in Gaiberg und Neckarsteinach, wobei in der Vierburgenstadt das Plakatieren erst zwölf Wochen vor der Wahl gebührenfrei ist. Noch keine Plakate hängen dürfen in Sandhausen: Hier gilt eine Frist von drei Wochen vor dem Wahltag. An überörtlichen Straßen stehen hier aber bereits großflächige Plakate, die wiederum vom dann zuständigen Landratsamt genehmigt wurden.
Auch bei der Anzahl der erlaubten Plakate gibt es große Unterschiede: Keine Beschränkung gibt es in Leimen, Eppelheim, Nußloch, Gaiberg, Wilhelmsfeld und Schönau, wobei hier die Plakatierung "im Rahmen" bleiben sollte. Sechs Plakate pro Partei sind in Spechbach und Lobbach, zehn in Wiesenbach, Mauer und Meckesheim erlaubt, 15 in Dossenheim, 40 in Neckarsteinach, 49 in Heiligkreuzsteinach, 60 in Sandhausen und 67 in Neckargemünd. Eine besondere Regelung gilt in Bammental: In der Elsenztalgemeinde darf jede Partei im Bereich der Hauptverkehrsstraßen höchstens an 35 Standorten und im übrigen Gemeindegebiet an zusätzlichen 20 Standorten werben.
Anträge müssen die Parteien in allen Orten außer in Nußloch stellen. In Eppelheim ist das Plakatieren bei der Stadt lediglich "anzuzeigen". Gebühren werden nur in Spechbach verlangt: Hier kostet die Genehmigung 15 Euro.
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In allen Orten sind Bereiche tabu, in denen die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird, also zum Beispiel Kreisverkehre, Kreuzungen oder einzelne Laternen. In Gaiberg zum Beispiel ist das Plakatieren in der Ortsmitte verboten, in Sandhausen ist der Lège-Cap-Ferret-Platz geschützt sowie in Neckargemünd und Neckarsteinach einzelne Brücken. Kurios: In Lobbach dürfen Straßenlampen in der Ortsdurchfahrt von Waldwimmersbach wegen einer speziellen Lackierung nicht behängt werden.
Und wie lange haben die Parteien nach der Wahl Zeit, um die Plakate abzuhängen? 14 Tage sind es in Lobbach, sieben Tage in Eppelheim, Neckargemünd, Nußloch, Meckesheim und Heiligkreuzsteinach, vier Tage in Spechbach, drei Tage in Leimen, Gaiberg und Mauer sowie zwei Tage in Sandhausen und Neckarsteinach. Dossenheim und Wilhelmsfeld verlangen die Demontage bereits am Tag nach der Wahl. Unklarer sind die Regelungen in Bammental, Schönau und Wiesenbach: Hier sollen Plakate "unmittelbar", "umgehend" und "direkt" nach der Wahl wieder verschwinden.