Von Lukas Werthenbach
Region Heidelberg. Mit Europa-, Kreistags-, Gemeinderats- und mitunter auch Ortschaftsratswahlen sind die Bürger in Baden-Württemberg gleich mehrfach zum Urnengang am Sonntag, 26. Mai, aufgerufen. Walter Stamm ist Leiter des Leimener Ordnungsamts und seit 1984 als Wahlleiter hauptverantwortlich für sämtliche Wahlen in der Großen Kreisstadt. Im Gespräch mit der RNZ erklärt er, worauf bei den Gemeinderatswahlen zu achten ist.
Wer darf wählen? An den Kommunalwahlen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger im Alter ab 16 Jahren teilnehmen, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der betreffenden Kommune haben.
Wo wird gewählt? Die Adresse "seines" Wahllokals kann jeder Bürger seiner Wahlbenachrichtigung entnehmen. Geöffnet ist überall von 8 bis 18 Uhr. Diese Zeit wird streng eingehalten, wie Walter Stamm erklärt: "Wenn eine Person um 18 Uhr im Wahllokal steht, darf sie ihre Stimme noch abgeben, auch wenn das bis 18.10 Uhr oder länger dauert." Wenn um 18 Uhr noch eine Schlange von Bürgern im Gebäude vor dem Wahllokal stehe, würden diese hineingebeten. "Entscheidend ist, dass man um 18 Uhr die Schwelle zum Wahllokal überschritten hat", betont Stamm. Wer um 18.01 Uhr noch vor der Tür stehe, dürfe seine Stimme somit nicht mehr abgeben.
Wie viele Stimmen stehen jedem zu? Die Zahl der Stimmen hängt von der Größe der jeweiligen Kommune beziehungsweise von der Zahl der Sitze im jeweiligen Gemeinderat ab. Allgemein kann jeder Wähler höchstens so viele Stimmen abgeben, wie der Gemeinderat seines Wohnortes Sitze hat. Im Leimener Kommunalparlament zum Beispiel sitzen künftig 22 Räte, entsprechend hat jeder Wähler 22 Stimmen.
Walter Stamm leitet die Wahl. F: sg
Wie wählt man? Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden vorab bis spätestens 25. Mai an die Wahlberechtigten versandt. Dies ist in Leimen bereits geschehen. Die ausgefüllten Stimmzettel können dann am Sonntag ins Wahllokal mitgebracht werden. Dort erhält der Wähler Umschläge für seine Bögen. Für Wähler, die ihre Stimmzettel nicht mitbringen, stehen Walter Stamm zufolge im Wahllokal noch welche zur Verfügung.
> Die einfachste Variante ist, alle Stimmen einem Wahlvorschlag - also der Liste einer Partei oder Wählergruppe - zu geben. In diesem Fall ist nicht einmal ein Stift nötig, erläutert Walter Stamm: "In Leimen haben wir zum Beispiel fünf Wahlvorschläge. Die Bögen hängen alle zusammen, sind aber jeweils perforiert. Wenn man alle 22 Stimmen für eine Liste abgeben will, muss man diese nur abtrennen und kann sie ungekennzeichnet abgeben." Möglich sei aber auch, die jeweilige Liste "im Ganzen zu kennzeichnen", sie also mit einem Kreuz zu versehen. In diesem Fall wiederum muss der auserkorene Wahlvorschlag nicht von den anderen getrennt werden. Will der Wähler übrigens keine Stimme "ungenutzt" verschenken, muss er darauf achten, dass die von ihm präferierte Liste voll besetzt ist. Wenn eine Partei zum Beispiel bei der Wahl für einen Gemeinderat mit 22 Sitzen nur 20 Kandidaten aufstellt und man diesen Wahlvorschlag ohne Kennzeichnung abgibt, hat man zwei sogenannte Fehlstimmen. Alternativ könnte man jeden Namen auf der auserkorenen Liste mit einem Kreuz oder einer "1" kennzeichnen, weiter unten auf dem gleichen Zettel die Namen von zwei weiteren Kandidaten anderer Wahlvorschläge jeweils handschriftlich ergänzen und ebenfalls mit einer "1" versehen.
> Kumulieren bedeutet, einem Kandidaten mehr als eine Stimme zu geben - maximal möglich sind drei. Wer einem Kandidaten also zum Beispiel drei Stimmen geben will, schreibt eine "3" hinter dessen Namen. "Man kann aber auch drei Kreuze, Striche oder Haken machen", so Stamm. "Es muss nur sichtbar sein, wie viele Stimmen jeder bekommt." Zu beachten ist hier die sogenannte positive Kennzeichnungspflicht: "Wenn man das Kennzeichnen einmal angefangen hat, müssen alle anderen Stimmen auch gekennzeichnet werden", erklärt Stamm. Wer also zum Beispiel in Leimen nur einen Kandidaten mit einer "3" versieht und ferner keine Kennzeichnung nutzt, hat 19 Fehlstimmen.
> Panaschieren kann der Wähler, indem er Kandidaten anderer Wahlvorschläge durch handschriftliche oder mechanische Eintragung in die freien Zeilen auf seinem Stimmzettel übernimmt. Oder er kennzeichnet die gewünschten Kandidaten auf den einzelnen Stimmzetteln. Die Stimmabgabe auf nur einem Stimmzettel ist nicht zwingend. Bei handschriftlichen Stimmabgaben empfiehlt Walter Stamm, dies stets "gut leserlich" zu tun.