Lockerungen treten in Kraft
Ab jetzt gilt Stufe 2 der hessischen Corona-Regeln. Die Innengastronomie darf ab Montag wieder öffnen.
Neckarsteinach. (lesa) Ab Montag (31. Mai) dürfen sich in Hessen wieder zehn Menschen unabhängig der Anzahl der Hausstände sowie eine unbegrenzte Anzahl von Personen aus zwei Hausständen treffen – Genesene, Geimpfte und Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet. Wie das Landratsamt des Kreises Bergstraße, zu dem Neckarsteinach gehört, mitteilt, hat der Landkreis am Sonntag mit einer Inzidenz
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