Neckargemünd

Die Rainbach-Initiative ist enttäuscht, der Investor zufrieden

So positionieren sich beide Seiten zum Bürgerentscheid

12.07.2021 UPDATE: 13.07.2021 06:00 Uhr 2 Minuten, 18 Sekunden
Das Areal mit der früheren Gaststätte – hier von der gegenüberliegenden Neckarseite aus fotografiert – soll neu bebaut werden. Foto: Alex

Neckargemünd. (cm) Wie geht es weiter mit der umstrittenen Neubebauung im Ortsteil Rainbach? Bekanntlich hatte der Gemeinderat es bei einem Stimmenpatt von 14 zu 14 abgelehnt, den von ihm selbst getroffenen Aufstellungsbeschluss zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzuheben. Damit kommt es nun zu einem Bürgerentscheid am 26. September, dem Tag der Bundestagswahl. Die Bürgerinitiative "Achtung! Rainbach und Neckartal" hatte knapp 1900 Unterschriften gegen die Pläne der "RED Real Estate Development GmbH" gesammelt. Diese ist neue Eigentümerin der früheren Gaststätte und möchte diese abreißen. Geplant sind Mehrfamilienhäuser und Gastronomie. Der Initiative sind die Pläne zu massiv.

Die Initiative begrüßt, dass die entscheidende Abstimmung namentlich durchgeführt wurde, also das Abstimmungsverhalten jedes Stadtrates im Protokoll festgehalten wurde und es zwei Stimmen mehr gegen die Planung gab als noch im Winter. "Enttäuscht sind wir, dass es durch das Patt-Ergebnis nicht zur Übernahme des Bürgerbegehrens kam", heißt es weiter. "Die Chance, gemeinsam mit Gemeinderat und Investor einen Kompromiss zu erarbeiten, wurde vertan." Dies wäre nämlich bei einer Rücknahme des Beschlusses möglich gewesen. Nun aber sei der Bürgerentscheid "rechtlich unausweichlich".

"Demokratisches Instrument"

"Befremdet hat uns die Begründung der Grünen-Fraktion", so die Initiative. "Sie sah im Falle des Mitspracherechts der Vertrauenspersonen bei einer neuen Planung von Rainbach 2.0 ein Veto-Recht, das nicht mit ihrem demokratischen Grundverständnis vereinbar wäre." Felix Konrad (Grüne) hatte sogar davon gesprochen, dass durch Verhandlungen zwischen Initiative und Investor der Gemeinderat "delegitimiert" werde. "Ein Bürgerbegehren ist aber – nicht nur nach unserer Auslegung – ein zutiefst demokratisches Instrument, um Entscheidungen von gewählten Bürgervertretern zu kontrollieren und gegebenenfalls das Recht auf Mitbestimmung wahrzunehmen", meint die Initiative.

Die Bürger müssen nun darüber abstimmen, ob der Aufstellungsbeschluss aufgehoben werden soll. Ist der Entscheid erfolgreich, besteht eine Sperre von drei Jahren für einen neuen Bebauungsplan. In dieser Zeit könnte das Areal nur bebaut werden, wenn sich die Planung an der Umgebung orientiert. Ist der Entscheid nicht erfolgreich, geht das Verfahren weiter.

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Kein Rütteln an "Schiffchen"

Die "RED Real Estate Development GmbH" hingegen begrüßt, dass der Gemeinderat den Beschluss nicht selbst aufgehoben hat. Man halte unverändert daran fest, "den Weg zur Neubebauung des Grundstücks gemeinsam mit der Gemeinde zu gehen". "Der Bauherr setzt die Abstimmungen unvermindert fort und ist sich sicher, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die im Ergebnis zu einer Wiederbelebung des seit acht Jahren leer stehenden Gastronomie-Standorts führen wird", heißt es. "Die Herausforderung besteht darin, die vielen und zum Teil sehr unterschiedlichen Meinungen der Gemeinderatsmitglieder und die berechtigten Interessen des Grundstückseigentümers und Bauherrn in Einklang zu bringen." Wenn dies gelinge, könne auch den Bürgern bis zum Entscheid ein positives Signal übermittelt werden. Der Bauherr appelliere an alle Beteiligten, an einer konstruktiven Lösung mitzuwirken.

Da es seit der Vorstellung der ersten Projektidee um eine Neubebauung gehe, sei der "Rückbau der vorhandenen Altbausubstanz" notwendig. Daher habe der Bauherr zur rechtlichen Klärung einen förmlichen Abrissantrag gestellt, den der Gemeinderat allerdings nun abgelehnt hatte. "Der Bauherr erklärt jedoch hiermit, von der beantragten Abrissgenehmigung erst dann Gebrauch zu machen, wenn geklärt ist, welche Neubebauung auf dem Grundstück umgesetzt wird", heißt es.

RED-Projektentwickler Fatos Rukiqi betont: "Ich reiche allen die Hand." Es gelte, die Bürger zu überzeugen. Er betont, dass man schon auf Forderungen der Initiative eingegangen sei. An den umstrittenen "Schiffchen", also den schiffsartigen Gebäuden, werde aber nicht gerüttelt. Eventuell ließen sich Elemente des jetzigen Gebäudes in einen Neubau integrieren. Rukiqi ist wichtig, dass der Gemeinderat seinen Beschluss nicht aufgehoben hat. Die Konsequenz wäre dann ein Rechtsstreit mit der Stadt über bisherige Planungskosten gewesen. "Wir stehen aber weiterhin für ein faires Miteinander", betont er.

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