Mit seinem Mühlenareal verfolgt Moos große Pläne. Doch die Gemeinde konnte sich mit dem Umbaukonzept bislang nicht anfreunden. Foto: Alex
Von Nicolas Lewe
Meckesheim. Die Moos’sche Mühle ist und bleibt ein Streitthema. Das zeigte sich einmal mehr in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats, die Corona-bedingt ausnahmsweise in der Auwiesenhalle stattfand. Dass der Tagesordnungspunkt "Überplanung/Bebauung Mühlweg 3" am Ende trotzdem mit einem einstimmigen Konsens endete, war der Tatsache zu verdanken, dass sowohl Verwaltung als auch Bauantragsteller Hans-Jürgen Moos signalisierten, das Thema nicht ewig weiter in die Länge ziehen zu wollen. Die Erstellung eines Bebauungsplans soll nun Klarheit bringen. Was das hingegen für die Pläne einer gewerblichen Nutzung der Moos’schen Mühle bedeutet, wird die Zukunft zeigen.
Hans-Jürgen Moos erwarb die Mühle 2015. Foto: AlexEx-Bürgermeister Moos, seit vergangenem Jahr Vorsitzender der SPD-Gemeinderatsfraktion, bekam indes keine Gelegenheit, in der Sitzung persönlich Stellung zu seinen Plänen zu beziehen. Er lauschte den Ausführungen von Hauptamtsleiter Uwe Schwarz aus nachvollziehbaren Gründen der Befangenheit von den Besucherrängen aus.
Die Moos’schen Ansichten wurden aus zweierlei Gründen dennoch publik: Erstens hatte der Mühlenbesitzer bereits einige Tage vor der Sitzung eine Rundmail an Gemeinderäte und Presse versandt, in der er auf vier Seiten "Missverständnisse" benannte und für "faire und konstruktive Beratungen im Interesse neuer positiver Impulse für die Entwicklung in unserer Gemeinde" plädierte. Und da – zweitens – die Verwaltung diesem Wunsch nachkam und zu den "Missverständnissen" ihrerseits bemerkenswert detailliert Stellung nahm, konnte die Öffentlichkeit einen umfangreichen Einblick darin bekommen, was in den vergangenen Jahren bei der geplanten Umnutzung der Moos’schen Mühle so alles schiefgelaufen ist.
Eine immer wiederkehrende Frage besteht darin, ob es sich bei dem Grund, auf dem die Mühle steht, um ein allgemeines oder um ein reines Wohngebiet handelt. Ein allgemeines Wohngebiet würde zumindest Schank- und Speisewirtschaften erlauben, die der Versorgung des Gebiets dienen. Als überambitioniert hatte der Gemeinderat jedoch im Dezember 2018 die Moos’schen Pläne bewertet, die Mühlenscheune zu einem Café mit bis zu 260 Besuchern umzubauen. Die Ablehnung war damals mit großer Mehrheit erfolgt.
Dabei war man seinerzeit – auch aufgrund eines fehlenden Bebauungsplans – noch von einem allgemeinen Wohngebiet ausgegangen. Bei einem Vor-Ort-Termin im Juli 2019 kam das Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises allerdings zu einem interessanten Schluss: "Nach unserer Auffassung handelt es sich bei der näheren Umgebung Ihres Vorhabens um ein faktisches reines Wohngebiet. [...] Gastronomiebetriebe sind dort weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig", heißt es in einem Schreiben, das der RNZ vorliegt.
Im November 2019 schaffte es daraufhin eine weitere Bauvoranfrage von Moos für den Neubau eines vierstöckigen, 40 mal zwölf Meter großen Gebäudekomplexes für zehn Miet- beziehungsweise Eigentumswohnungen gar nicht erst auf die Tagesordnung. Nachdem die Verwaltung die Voranfrage als "unqualifiziert" eingestuft hatte, zog Moos diese kurz vor der Sitzung zurück. Gegenüber der RNZ äußerte der Mühlenbesitzer anschließend sein Unverständnis: "Die Gemeinde blockiert unter immer neuen fadenscheinigen Argumenten."
Um die Entkräftigung dieses Vorwurfes ging es der Verwaltung nun in der jüngsten Sitzung, in der Bürgermeister Maik Brandt direkt zu Beginn deutlich machte: "Im Gesamtzusammenhang ergeben sich keine grundlegend neuen Erkenntnisse." Der einstimmige Konsens bestand indes darin, die nötigen Schritte für die Aufstellung eines Bebauungsplans einzuleiten. Und zwar, so war es dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu entnehmen, "entsprechend der Ausführungen als reines Wohngebiet".
Er hoffe, erklärte Hans-Jürgen Moos anschließend auf RNZ-Nachfrage, dass für die Aufstellung des Bebauungsplans keine weiteren vier Jahre ins Land gehen werden. Der Beschluss, dessen Einstimmigkeit ihn überrascht habe, sei "ein Schritt voran". Nun erwarte er von allen Beteiligten ein korrektes Verfahren. Und was auch immer dabei herauskommt, Moos betont: "Ich werde mit Sicherheit nie gegen die Gemeinde klagen."