Hintergrund EU Wasserrahmenrichtlinie

21.10.2019 UPDATE: 21.10.2019 19:45 Uhr 37 Sekunden

> Die europäische Wasserrahmenrichtlinie hat sich eine nachhaltige und umweltverträgliche Wassernutzung zum Ziel gesetzt. In Kraft getreten ist die Richtlinie am 22. Dezember 2000. Der Leitsatz lautet: "Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss." Die Richtlinie soll europaweit, über Ländergrenzen hinweg neue Impulse für einen stärker ökologisch ausgerichteten ganzheitlichen Gewässerschutz bringen. Alle Mitgliedstaaten der EU wurden ab dem Stichtag 22. Dezember 2000 dazu verpflichtet, bis 2015 und in Ausnahmefällen bis 2027 alle Gewässer in einen "guten chemischen" sowie einen "guten ökologischen Zustand" zu bringen. Letzteres beinhaltet auch Fische und andere im Gewässer lebende Organismen, die durch Stauwehre oder Wasserkraftanlagen in ihrer natürlichen Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Die europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert deshalb die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Fließgewässer für "aquatische Organismen und Sedimente". Im deutschen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Paragraf 35, Absatz 2 heißt es hierzu: "Die Nutzung von Wasserkraft darf nur zugelassen werden, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden." lew