Das Amtsgericht in Schwetzingen. Foto: Reinhard Lask
Eppelheim/Schwetzingen. (vw) Wegen Misshandlung seiner siebenjährigen Tochter sowie Körperverletzung und Bedrohung von zwei Betreuern ist ein 34-jährigen Eppelheimer zu einem Jahr und elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Vor dem Amtsgericht Schwetzingen hatten sich vorher alle Prozessbeteiligten in einem Verständigungsgespräch auf einen Strafrahmen geeinigt, weil der Angeklagte wie berichtet alle Tatvorwürfe eingeräumt und seiner Tochter eine Aussage vor Gericht erspart hatte. Die Bewährungszeit beträgt fünf Jahre. Der Mann muss dem Mädchen 5.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Falls er arbeitslos wird, muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Bewährungsauflagen umfassen regelmäßige Beratungsgespräche bei einer Antigewalttherapie für die Dauer von zwei Jahren.
Laut einer Rechtsmedizinerin war die Siebenjährige nach zwei Vorfällen im Februar vergangenen Jahres untersucht worden. Sie habe blaue Flecken und Schürfwunden gehabt. "Die Folgen stumpfer Gewalt gegen Kopf, Arme und Beine", so die Sachverständige. Der Vater schlage sie regelmäßig, habe das Mädchen berichtet. Am Vorabend der Untersuchung hatte er es auf den Boden geworfen und nach einem wuchtigen Hieb auf den Hinterkopf war es auf eine Tischkante aufgeschlagen.
Eine Kriminalbeamtin berichtete von Vernehmungen. Die Lebensgefährtin des Angeklagten, mit der er zwei Kinder hat, habe erzählt, dass die Siebenjährige "immer wieder Klapse bekommen hat". Die Frau habe "sehr fahrig und unhöflich" gewirkt sowie "völlig empathielos" von der Tochter des 34-Jährigen gesprochen. Eine Betreuerin der Wohngruppe, in der das Mädchen untergebracht war, habe ihn "gereizt und aggressiv" erlebt. Einmal sei der Angeklagte in der Wohngruppe erschienen, um seine Tochter zu sehen. Als ihm das verweigert wurde, sei er ausgerastet.
Kind sei ohnehin traumatisiert
Staatsanwältin Simone Velte-Kircher sprach von einem "Grundproblem". Auf der einen Seite könne der Mann ein liebevoller Vater sein, andererseits "sehr schnell gewalttätig werden". Das Mädchen sei ohnehin schon traumatisiert gewesen, weil die leibliche Mutter vor drei Jahren einen erweiterten Suizidversuch unternommen hatte. "Das Kind hatte schon genug seelisches Leid erfahren und nun keine schützende Hand mehr. Von Ihnen ging dann noch mehr Gewalt aus", sagte Velte-Kircher in Richtung des Angeklagten. Sie forderte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das umfassende Geständnis des 34-Jährigen habe im Verfahren für eine frühe Wendung gesorgt: "Das ist ihm hoch anzurechnen."
Nebenklage-Vertreterin Stephanie Kimmelmann-Vallendor sprach für die Siebenjährige. Es sei wichtig, dass dem Kind eine Aussage erspart worden sei. "In diesem tragischen Verfahren gibt es nur Verlierer", meinte Verteidigerin Iris Lemmer. In dem Prozess habe der Angeklagte nach kurzer Zeit eingelenkt und eingeräumt, überfordert gewesen zu sein. Er müsse in psychotherapeutische Behandlung. Die Vorsitzende Richterin Sarah Neuschl redete dem 34-Jährigen ins Gewissen. Er habe seine Tochter, die er doch so liebe, immer weiter unter Druck gesetzt. Das Gericht habe beim Urteil das Geständnis berücksichtigt und erhebliche Bedenken zurückgestellt. Wenn der Angeklagte seiner Tochter nicht die Vernehmung erspart hätte, wäre eine Bewährungsstrafe "nicht mal in weitester Ferne möglich gewesen", so Neuschl.