Luftaufnahme von Eppelheim. Foto: Priebe
Eppelheim. (ths) Jetzt gibt es auch für die Bauherren eines sogenannten Boardinghauses im Gewerbegebiet Nord in der Boschstraße nichts mehr zu deuteln. Zum dritten Mal bissen sie bekanntlich mit ihren Plänen für einen auf längere Aufenthalte ausgerichteten Beherbergungsbetrieb im Technischen Ausschuss auf Granit. Ab sofort müssen sie sich ihr Vorhaben auf unbestimmte Zeit abschminken.
Denn die Ausschuss-Mitglieder verhängten schon damals auf Antrag von Renate Schmitt (SPD) über das gesamte Gewerbegebiet und den damit verbundenen Bebauungsplan eine Veränderungssperre. Der Gemeinderat wiederholte dieses Prozedere nun und beschloss für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Nord" eine erste Änderung, verbunden mit ebendieser Veränderungssperre. Jetzt kann man sich in aller Ruhe darüber Klarheit verschaffen, wie die Nutzung dort künftig aussehen soll. Möglich ist entweder ein reines Areal für Gewerbe oder ein Mischgebiet mit zusätzlichem Wohnraum.
Dabei grenzte die Verwaltung den Geltungsbereich in alle Himmelsrichtungen ab. So präzisierte der Leiter des Verantwortungszentrums Bauen, Michael Benda, dies im Norden mit der Gemarkungsgrenze nach Heidelberg, im Süden durch die Boschstraße, im Osten weitgehend durch die Seestraße und im Westen durch die Gutenbergstraße. "Eine Untersuchung hier ist dringend erforderlich", ließ er keine Zweifel an der Umsetzung bestehen. Es gebe bereits Konflikte "zwischen den vorhandenen Gewerbebetrieben und wohnähnlichen Nutzungsmöglichkeiten" – wie etwa beim Boardinghaus.
Da die entsprechenden Haushaltsmittel im laufenden und zukünftigen Etat unter der Position "Stadtentwicklung" eingestellt sind, hatten die einzelnen Fraktionen bei der Zustimmung für diese Pläne nur wenig Spielraum. Christa Balling-Gündling (Grüne) wollte dabei keinen "Blankoscheck für den Verfasser des Bebauungsplans" ausstellen. Stattdessen müsse der Gemeinderat Herr des Geschehens bleiben, um über die "Festsetzung möglicher baulicher Nutzung und deren Auswirkungen" stets beraten zu können.
Um diesem laut Trudbert Orth (CDU) "Sammelsurium an diversen Nutzungen" endgültig einen Riegel vorzuschieben, galt es für den Bauamtsleiter mit der dann zu verabschiedenden Satzung die formellen Ziele festzulegen. Im Klartext heißt dies, dass künftig Vorhaben gemäß des Baugesetzbuchs "nicht durchgeführt oder nicht beseitigt werden" dürfen. Zudem können "erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen" sowie deren Veränderungen an sich nicht mehr vorgenommen werden.
Eine Sicht, die Schmitt für die SPD genauso befürwortete wie Bernd Binsch von der Eppelheimer Liste. Dies bedeutete aber auch, wie Orth noch lobend erwähnte, dass die heutige Verwaltung nun wesentlich schneller auf Verfahren reagiere, als dies in der Vergangenheit der Fall gewesen sei. "Denn da wären viele Bauvorhaben nicht möglich gewesen", meinte der altgediente kommunale Bürgervertreter lakonisch zu einstigen Bausünden in der Stadt.