Rathaus Bammental. Foto: Reinhard Lask
Von Benjamin Miltner
Bammental. "Wir liegen mit Dielheim auf Augenhöhe". Dieser Satz ist Eva-Maria Rother gewiss noch nicht allzu häufig über die Lippen gekommen. Ausgesprochen hat ihn Bammentals Kämmerin in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats – es ging um das Thema Vergnügungssteuer. Hierzu musste die Gemeinde ihre Satzung und gleichzeitig die Steuersätze für entsprechende Geräte ändern. Im Verwaltungsausschuss vorberaten war es nicht verwunderlich, dass der Gemeinderat den neuen Sätzen wie der Satzung einstimmig grünes Licht gab.
Die Vergnügungssteuer wurde in Bammental bisher in Form einer Pauschale erhoben, die Satzung zuletzt 2007 geändert. Und sie war tatsächlich nichtig, wie sich nun während der Corona-Pandemie herausstellte. Denn der Gemeinderat hatte im Zuge einer Information zur Schließung von Spielhallen und Gaststätten darauf hingewiesen, dass kommunale Vergnügungssteuersätze "ohne spieleinsatzbezogenen Maßstab und mit monatlicher Pauschale der Steuersätze nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig sind", wie es in der Sitzungsvorlage heißt. So war Bammental zum Handeln gezwungen.
Nunmehr wird auch in der Elsenztalgemeinde bei der Besteuerung zwischen Geräten mit und ohne Gewinnmöglichkeit unterschieden. Der Verwaltungsausschuss hatte "höchstmögliche Vergnügungssteuersätze" empfohlen. Diese liegen für Geräte mit Gewinnmöglichkeit bei 25 Prozent der elektronisch gezählten Bruttokasse. Dies sei laut Gerichtsurteilen der zulässige Höchstsatz, der möglich ist, ohne eine Drosselwirkung zu entfalten, wie Kämmerin Rother betonte. Und wie er zum Beispiel im eingangs erwähnten Dielheim erhoben wird – in Leimen und Neckargemünd etwa liegt der Satz bei 20 Prozent, am Neckar wurde er jüngst auf 23 Prozent erhöht.
Für Geräte ohne Gewinn ist es üblich, bei der Bemessung nach Aufstellungsorten – Spielhallen oder an sonstigen Orten – zu unterscheiden. In Bammental nicht nötig, da das örtliche Baurecht Spielhallen im Gemeindegebiet verbietet. "Für Geräte ohne Gewinn "liegt uns in Bammental aktuell kein Fall vor", so Rother. Dennoch habe man für den Fall der Fälle einen Satz von 90 Euro pro Monat festgelegt – was in etwa dem Schnitt umliegender Gemeinden entspreche.
"Die Vergnügungssteuer ist in Bammental kein Thema, dass uns wesentlich reicher macht oder intensiv beschäftigt", betonte die Kämmerin. Aber es gibt einen durchaus netten Nebeneffekt der Pflichtübung: Der Gemeinde winken künftig mehr Einnahmen – die Kämmerei geht laut Sitzungsvorlage sogar von einer Verfünffachung aus. Allerdings lag das Ausgangsniveau mit 4000 Euro auch eher tief, dennoch winken etwa bereits für 2021 nun 20.000 Euro. So begrüßte Ulf Höppner (Grüne) den nun beschlossenen Höchstsatz außerordentlich – jedoch aus anderer Motivation heraus. "Diese Automaten gehen zu Lasten der Spieler, daher ist es gut, wenn wir die Anbieter entsprechend zur Kasse bitten."