Anwalt von Kläger Georg S. will noch einiges prüfen
Die Frage, ob das Plakat wirklich zu nah am Wahllokal platziert war, ließ das Gericht offen. Die spielte aus Sicht der Richter beim Urteil keine Rolle.

Symbolbild: Uwe Anspach/dpa
Eppelheim. (aham) Anwalt Uwe Lipinski prüft im Auftrag seines Mandanten, Wahlkläger Georg S., die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Berufung. Dies teilte er der RNZ mit. Nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Freitag seine Gründe für die Abweisung der Wahlklage bekanntgegeben hat, scheint damit das Ende des Eppelheimer Plakat- und Rathausstreites noch nicht in Sicht.
Bekanntlich
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+