Plus Eppelheimer Rathausstreit

Anwalt von Kläger Georg S. will noch einiges prüfen

Die Frage, ob das Plakat wirklich zu nah am Wahllokal platziert war, ließ das Gericht offen. Die spielte aus Sicht der Richter beim Urteil keine Rolle.

07.05.2017 UPDATE: 08.05.2017 06:00 Uhr 1 Minute

Symbolbild: Uwe Anspach/dpa

Eppelheim. (aham) Anwalt Uwe Lipinski prüft im Auftrag seines Mandanten, Wahlkläger Georg S., die Erfolgsaussichten eines Antrags auf Berufung. Dies teilte er der RNZ mit. Nachdem das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Freitag seine Gründe für die Abweisung der Wahlklage bekanntgegeben hat, scheint damit das Ende des Eppelheimer Plakat- und Rathausstreites noch nicht in Sicht.

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