Viele Steine legten die vielen Kinder in der Corona-Zeit vor dem Kindergarten Hüffenhardt ab. Alle Plätze in der Einrichtung sind belegt, doch nicht alle Kinder in der Gemeinde betreut. Nun muss nach Lösungen gesucht werden. Foto: Stephanie Kern
Von Stephanie Kern
Hüffenhardt. Im Juli wurde das Problem öffentlich im Gemeinderat diskutiert: In Hüffenhardt fehlen Betreuungsplätze. "Man sieht, es ist eng, aber mit etwas Jonglieren und Wartezeiten können wir es gerade noch bewältigen", lautete Bürgermeister Walter Neffs Fazit vor rund zwei Monaten. Ein Fazit, das die betroffenen Eltern nicht vorbehaltlos teilen können.
In Hüffenhardt und Kälbertshausen gibt es 75 Betreuungsplätze für drei- bis sechsjährige Kinder, im U3-Bereich sind es 20 Betreuungsplätze. Die Plätze im evangelischen Kindergarten reichen für das kommende Kindergartenjahr aber nicht aus. Acht Plätze fehlen. "Leider wird sich das auch in den zwei folgenden Jahren so darstellen", sagte Hauptamtsleiterin Karin Ernst in der Sitzung vom Juli. Rein rechnerisch fehlen elf Plätze für das Jahr 2020/21. Drei Kinder, die für den Zeitraum Januar/Februar 2021 angemeldet wurden, können wohl tatsächlich keinen Platz erhalten.
Anfang August erhielt dann auch eine Familie aus Hüffenhardt einen Brief, in dem genau das schwarz auf weiß stand: Es gibt keinen Betreuungsplatz für das dann dreijährige Kind. "Dabei haben wir den Bedarf direkt nach der Geburt angemeldet", erklärt die betroffene Familie. "Das empfinden wir schon als unfair, wir haben uns ja schließlich frühzeitig angemeldet." Es gebe zwar noch etwas Puffer bis zum Ende der Elternzeit. "Aber wir wollen ja auch wieder beruflich einsteigen", so die Familie.
Denn bis jetzt habe man noch nicht einmal für den Sommer 2021 eine verbindliche Zusage für den Betreuungsplatz erhalten. Die alternative Betreuung bei einer Tagesmutter empfindet die Familie als "nicht ideal". "Wir freuen uns über dieses Angebot, aber man kann es mit einem Kindergarten nicht vergleichen." Für die Familie ist vor allem die Unklarheit belastend. Ein Gespräch mit dem Kindergarten habe auch wenig Klarheit gebracht. "Ich habe das Gefühl, dass Verantwortung immer nur weiter geschoben wird", so der Familienvater, der seinen Namen in der Zeitung lieber nicht lesen möchte.
Im Hüffenhardter Rathaus ist man sich der angespannten Lage bewusst. "Wir arbeiten mit Nachdruck an einer Lösung", versichert Hauptamtsleiterin Karin Ernst auf Nachfrage der RNZ. Einige der betroffenen Eltern hätten ihre Kinder jetzt zur Betreuung bei der Tagesmutter angemeldet. Von Seiten der Gemeinde stehen Gespräche mit dem Träger über die Möglichkeiten einer kurzfristigen Erweiterung der Gruppen an, auch mit den Nachbargemeinden sei man im Gespräch. "Wir sind dabei, die umliegenden Gemeinden abzufragen, aber da setze ich keine großen Hoffnungen drauf", sagt Ernst.
Eine (bauliche) Erweiterung des Kindergartens sei rein theoretisch auch möglich. "Aber bis die geplant, gebaut und umgesetzt ist, vergeht zu viel Zeit", meint Ernst. Eine andere Möglichkeit wäre die Erweiterung durch Container. "Aber da können wir als Verwaltung dem Gemeinderat nicht vorgreifen." In der Klausurtagung werde sich der Gemeinderat intensiv mit dem Thema befassen. Die Problematik sei laut Bedarfsplanung auf die kommenden zwei Jahre begrenzt. "Wir haben aktuell einen starken Jahrgang, das ist unser Problem. Die Situation hat sich auch die ganze Zeit nicht ganz so dramatisch dargestellt", führt Karin Ernst aus.
Kinder in Baden-Württemberg haben vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Erfüllen müssen den die Kommunen, haftbar gemacht werden dafür allerdings die Landkreise. "Wenn es eine Diskrepanz zwischen Bedarfsplan und Bedarf gibt – und das kommt eben durchaus vor – arbeiten wir als Kreis auch an einer Lösung mit", sagt Jan Egenberger, Pressesprecher des Neckar-Odenwald-Kreises. "Wir wollen, dass alle Kinder betreut sind. Und das ist bisher auch immer gelungen."
Genauso werde jetzt auch mit der Gemeinde Hüffenhardt zusammen gearbeitet und nach Lösungen gesucht. Die Bedarfsplanung wird durch die Kommunen vorgenommen, und der Landkreis erhält diese zur Kenntnis. Aktiv mit einbezogen wird der Landkreis dann, wenn entstehende Bedarfe nicht gedeckt werden können. "Im Umkehrschluss muss man sagen, dass sich in der Vergangenheit der Bedarf und die Planungen gedeckt haben", so Egenberger. Eine Klage komme erst dann in Frage, wenn der Bedarf nicht erfüllt werde. "Und da werden jetzt alle Register gezogen, um eine Lösung zu finden." Das wäre sicher auch im Sinne der Familien, die um einen Betreuungsplatz bangen ...