Ein positives Schnelltestergebnis fließt nicht in die offizielle Statistik ein, muss aber überprüft werden. Foto: dpa
Neckar-Odenwald-Kreis. (lra/stm) Nachdem die kostenlosen Schnelltests auf das Coronavirus vor rund zwei Wochen auch im Neckar-Odenwald-Kreis angelaufen sind, informiert der Landkreis zu einigen Fragen.
"Sollte eine Person mittels Antigen-Schnelltests an einem der Testzentren oder in einer Schule positiv getestet werden, muss sich die Person umgehend in Quarantäne begeben. Dies gilt auch für den jeweiligen Haushalt", heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts. Zudem muss die betroffene Person beim Hausarzt oder, wenn möglich, direkt an der Schnellteststation einen PCR-Test machen. Wird das positive Ergebnis des Antigentests durch die PCR-Testung bestätigt, geht der Fall in die Statistik des Landkreises ein und wird an das Landesgesundheitsamt gemeldet.
"Obwohl positive Schnelltest-Ergebnisse an das Gesundheitsamt gemeldet werden, gehen also nur Personen in die Coronastatistik ein, die mittels PCR-Testung positiv getestet wurden", so der Wortlaut der Mitteilung. Ist das Ergebnis des PCR-Tests negativ, wird die Quarantäne aufgehoben.
Rund zwei Wochen nach dem Start der Schnelltestungen wurden unter anderem durch die DRK-Kreisverbände Buchen und Mosbach im Auftrag mehrerer Kommunen schon einige Tausend Tests vorgenommen. Daraus resultierten 17 positive Schnelltestergebnisse, die sich in der Regel dann auch als Corona-Infektionen bestätigt haben.
"Wir begrüßen den großflächigen Einsatz von Schnelltests, da es uns so gelingt, symptomlos Infizierte möglichst schnell zu isolieren, bevor sie weitere Menschen, möglicherweise sogar aus Risikogruppen, anstecken. Das ist gerade in der dritten Welle mit den Mutationen ganz entscheidend. Mittelfristig wird entgegen landläufiger Vermutungen so die Inzidenz natürlich sinken", betont die Leiterin des Gesundheitsamts, Dr. Martina Teinert. Dass derzeit nur wenige Infizierte durch die Schnelltests gefunden werden, liege an der vergleichsweise niedrigen Inzidenz im Kreis.
Entschieden tritt Teinert auch einer immer wieder geäußerten Annahme entgegen: "Wenn sich eine infizierte Person während ihrer Infektion mehrfach testen lässt, zählt der Fall selbstverständlich nur einmal in der Statistik. Dieselbe Person kann nur im Falle einer klar abgrenzbaren erneuten Infektion, gegebenenfalls mit einer Mutation, zweimal in die Statistik eingehen", betont Teinert.
Sie fordert die Bürgerinnen und Bürger auf, sich vor allem anlassbezogen mit Schnelltests testen zu lassen. "Der Schnelltest ist insbesondere dann sinnvoll, wenn man Kontakt mit anderen in geschlossenen Räumen hat, also beispielsweise beim Besuch von älteren Menschen oder Vorerkrankten." Die AHA-Regeln seien aber zu befolgen.
Im Schnelltestzentrum in Mosbach werden in der kommenden Woche erweiterte Termine angeboten, und der Berechtigtenkreis wird erweitert. Ab sofort können sich auch Einwohner der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (Elztal, Neckarzimmern, Obrigheim) testen lassen. Kinder bis 14 Jahre können hingegen nicht getestet werden. Zum neuen Berechtigtenkreis kommen auch neue Öffnungszeiten: Ab sofort werden die Termine dienstags und donnerstags auf 17 bis 21 Uhr erweitert. Einen zusätzlichen Testtag gibt es am Karsamstag, 3. April, von 8 bis 12 Uhr. Beibehalten werden die Öffnungszeiten montags und mittwochs von 8 bis 13 Uhr.
Ab 30. März soll nach Umstrukturierungen eine dritte Teststraße öffnen, sodass je Stunde jeweils 20 zusätzliche Termine möglich sind und sich somit die Anzahl an angebotenen Terminen insgesamt erhöht. Auch im April soll das Testzentrum beibehalten werden.
Info: www.mosbach.de/schnelltest.html, Tel.: (0 62 61) 8 20.