Eine unangemeldete Versammlung ist auch unzulässig (Update)
Die Stadtverwaltung erklärt noch einmal die Hintergründe der Allgemeinverfügung zu unangemeldeten Versammlungen.
Mosbach. (RNZ/stm) Es gibt noch Auf- und Erklärungsbedarf: Missinterpretationen der städtischen Allgemeinverfügung, die von verschiedenen Seiten zu hören bzw. zu lesen seien, haben die Stadtverwaltung Mosbach veranlasst, den wesentlichen Inhalt jener Verfügung noch einmal zusammengefasst zu transportieren.
"Die Große Kreisstadt Mosbach als zuständige Versammlungsbehörde hat eine
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