Archivfoto: Peter Endig/Archiv
Mosbach. (rnz/stm) Das Coronavirus und die damit einhergehenden Bestimmungen, Einschränkungen und Verbote bestimmen nach wie vor unser Leben. Um zu verhindern, dass sich das neuartige Virus weiter rasant ausbreitet, bleiben Kindertageseinrichtungen weiterhin für den regulären Betrieb geschlossen. Der Schulbetrieb dagegen soll ab 4. Mai wieder schrittweise aufgenommen werden. Seitens der Mosbacher Stadtverwaltung verweist man hier auf die entsprechenden aktuellen Informationen des Landes Baden-Württemberg, respektive des Kultusministeriums.
Unabhängig davon hat sich das Ministerium insbesondere aufgrund der nun zu Beginn der Woche erfolgten Lockerungen im Einzelhandel entschieden, die Notbetreuung in den Schulen und Kindertageseinrichtungen auszuweiten, um Eltern "in präsenzpflichtiger Arbeit" zu entlasten, wie es in einer Pressemitteilung heißt.
Ab kommendem Montag, 27. April, werden daher auch Schülerinnen und Schüler der siebten Klassen in die Notbetreuung einbezogen. Gleichzeitig erweitert sich der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten um Erziehungsberechtigte, die einen Arbeitsplatz mit genannter Präsenzpflicht außerhalb ihrer Wohnung haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten.
Bei zwei Erziehungsberechtigten müssen allerdings beide Elternteile diese Bedingung erfüllen. Voraussetzung hierzu ist eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers und eine Bestätigung der/des Erziehungsberechtigten über das Fehlen einer anderweitigen Betreuungsmöglichkeit. Entsprechende Vorlagen finden sich auf der Homepage der Stadt Mosbach unter www.mosbach.de.
Mit Blick auf das primäre Ziel des Infektionsschutzes sowie der Hemmung/Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus müsse die Notbetreuung allerdings einem begrenzten Personenkreis vorbehalten bleiben, erklärt die Stadtverwaltung. Sollten unter diesem Aspekt des Gesundheitsschutzes die Betreuungskapazitäten der jeweiligen Einrichtung zur Bedarfsdeckung nicht ausreichen, müsse eine Priorisierung vorgenommen werden. Diese wiederum orientiere sich an den objektiven Kriterien der zwingenden Notwendigkeit. Seitens der Stadtverwaltung bittet man daher bereits jetzt um Verständnis für den Fall, dass nicht alle betroffenen Eltern zum Zuge kommen.