Das Landgericht in Mosbach. Foto: dpa
Mosbach. (gin) Einen 24-jährigen Mann befand am Montag die erste Große Strafkammer des Landgerichts Mosbach des gemeinschaftlichen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in "nicht geringer Menge" für schuldig. Von den insgesamt drei Angeklagten (zwei 24-Jährige und ein 35-Jähriger) wurde am Montag nur einer verurteilt, da die Verfahren voneinander getrennt wurden. Der 35-Jährige befindet sich derzeit in Quarantäne, die Verhandlung des anderen 24-Jährigen wurde im Laufe der Verhandlung separiert. Sie wird am 11. Mai vor dem Landgericht Mosbach fortgesetzt.
Den Männern wird vorgeworfen, zwischen Januar 2018 und November 2019 (bis zu ihrer Festnahme) in insgesamt vier Fällen in größerem Maßstab mit Betäubungsmitteln gehandelt zu haben. Bei diesen soll es sich um mehr als 6,5 Kilogramm Marihuana, über sechs Kilogramm Haschisch (laut eines Zeugen seien sogar 7,5 kg Hasch sichergestellt worden), zwei Kilo Amphetamin und über 3300 Ecstasy-Tabletten gehandelt haben. Sichergestellt wurden die Rauschmittel sowohl im Auto des nun Verurteilten, als auch in einem "Bunker", einem Kellerraum in Sennfeld, der für die Lagerung der Betäubungsmittel angemietet worden sein soll. Im Zuge einer anderen Ermittlung (Januar 2018 bis April 2018) war die Polizei auf die Männer aufmerksam geworden. Es existieren Aufnahmen von Telefongesprächen, die den Handel mit den Betäubungsmitteln zum Inhalt haben.
Das Strafmaß für den 24-jährigen Angeklagten wurde auf dreieinhalb Jahre festgelegt. Des Weiteren soll er in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden und hat einen Wertersatz in Höhe von 10.000 Euro zu zahlen. Der junge Mann gab an, seit seinem 14. Lebensjahr regelmäßig Drogen konsumiert zu haben, vornehmlich THC. Seit seinem 18. Lebensjahr habe er täglich Marihuana geraucht und sei vom Wirkstoff abhängig.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Renate Hupp, hielt dem 24-Jährigen zugute, sich während seiner Untersuchungshaft mit dem eigenen Drogenkonsum auseinandergesetzt zu haben. Auch spreche für ihn, dass er nicht vorbestraft sei, Reue zeige und ein umfassendes Geständnis abgelegt habe. Noch vor Beginn der Verhandlung hatte sein Anwalt um ein Erörterungsgespräch ersucht, an dem die Kammer, die Staatsanwältin sowie (zu dem Zeitpunkt noch) beide Verteidiger teilnahmen. Dem von der Kammer angegeben Strafmaß von bis zu vier Jahren hätte man zugestimmt, jedoch willigten der Mitangeklagte und sein Verteidiger nicht ein.
Nach der Vernehmung der Zeugen und eines psychiatrischen Sachverständigen beantragte der Anwalt des Mitangeklagten, den Haftbefehl gegen diesen auszusetzen, da kein dringender Tatverdacht bestünde. Auch sei die zweimonatige Kameraüberwachung seines Mandanten ergebnislos geblieben. Dies hatte zur Folge, dass die Verfahren getrennt wurden.
Die Staatsanwältin forderte eine Gesamtstrafe von drei Jahren und acht Monaten sowie die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt. Die Verteidigung führte an, dass es sich bei dem Beklagten nicht um einen der "führenden Köpfe" gehandelt habe. Er habe als Kurier eine untergeordnete Rolle gespielt. Der Rechtsanwalt schlug eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren sowie die Unterbringung seines Mandanten in einer Entziehungsanstalt vor. Dieser Empfehlung folgte die Kammer unter Vorsitz von Dr. Barbara Scheuble, Vizepräsidentin des Landgerichts Mosbach.
Während die Verteidigung beantragte, den Haftbefehl gegen den 24-Jährigen außer Vollzug zu setzen, solange er auf seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt warte, hielt die Kammer an diesem fest. Sie hob jedoch die bislang geltende haftgrundbezogene Beschränkungen auf, die dem Mann nun den Kontakt zu seiner Lebensgefährtin und der einjährigen Tochter erleichtern.