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Mosbach

Angeklagter zu 3-jähriger Jugendstrafe verurteilt (Update)

Strafmaß passte BGH nicht - Körperverletzung im Stadtpark wurde neu verhandelt

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25.09.2020, 12:21 Uhr

Haftstrafen von vier Jahren und zehn Monaten bzw. dreieinhalb Jahren verhängte die Große Jugendkammer des Landgerichts Mosbach am gestrigen Donnerstag gegen zwei junge Männer, die im April einen Bekannten im Elzpark mit einem Messer attackiert hatten. Foto: schat

Mosbach. (RNZ/lyd) Mosbach. (lu) Das gerichtliche Nachspiel der Messerstecherei im Mosbacher Elzpark vom April vergangenen Jahres ist noch nicht vorbei. Nachdem zwei zum Tatzeitpunkt 17 und 19 Jahre alte Männer bereits Anfang Dezember am Landgericht zu Jugendstrafen von vier Jahren und zehn Monaten bzw. drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden waren (wir berichteten), hatten beide Revision gegen den Richterspruch eingelegt. Die des Jüngeren wurde als unbegründet verworfen, doch der Antrag des Älteren hatte zumindest teilweise Erfolg: Den Schuldspruch (gefährliche Körperverletzung) bestätigte der Bundesgerichtshof zwar, doch im Strafausspruch hoben die Bundesrichter das Urteil auf und verwiesen den Fall nach Mosbach zurück.

Am Freitag nun beschäftigte sich die 2. Große Jugendkammer unter Vorsitz von Landgerichts-Vizepräsidentin Dr. Barbara Scheuble erneut mit dem Vorfall, bei dem ein 22-Jähriger mit einem Messer verletzt worden war. Nach Auffassung des Strafsenats am BGH hatten die Mosbacher Richter bei der Strafzumessung im erstinstanzlichen Urteil nicht hinreichend berücksichtigt, dass der heute 20-jährige Angeklagte freiwillig von seinem Opfer abgelassen hatte. Auch habe der Angegriffene nur oberflächliche Stichverletzungen erlitten, die lediglich ambulant versorgt werden mussten.

Nach knapp eineinhalbstündiger Beweisaufnahme und kurzer Beratung kam die Kammer zu einem neuen Urteil: Unter Berücksichtigung der Hinweise des BGH wurde der als Heranwachsender eingestufte, nicht vorbestrafte Mann zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen hatte für ein Strafmaß von drei Jahren und drei Monaten plädiert; dem schloss sich Nebenklagevertreter Werner Meisenbach an. Verteidiger Andreas Wörner bat um eine Jugendstrafe von "allenfalls zwei Jahren und drei Monaten".

Während Staatsanwalt Herrgen auf entsprechende Nachfrage der Richterin hin keinen Anlass sah, Rechtsmittel einzulegen, ließ der Verteidiger zunächst noch offen, ob sein Mandant auch gegen dieses Urteil in Revision gehen wird.

Update: Freitag, 25. September 2020, 18.16 Uhr


Karlsruhe/Mosbach. (schat) Noch einmal betrachten muss das Landgericht Mosbach einen Fall, der bereits im Dezember 2019 verhandelt worden war. Wegen gefährlicher Körperverletzung war seinerzeit ein 19-Jähriger zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung nun im Schuldspruch – gefährliche Körperverletzung – bestätigt, aber im Strafausspruch (drei Jahre, sechs Monate) aufgehoben. Und die Sache an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.

In einem weiteren Termin soll demnach am 25. September noch einmal über die Strafhöhe für den inzwischen 20-Jährigen verhandelt werden. Bei der gefährlichen Körperverletzung handelte es sich um einen Messerangriff auf einen zum Tatzeitpunkt 22-Jährigen im Stadtpark von Mosbach, zu dem es im April 2019 gekommen war.

Update: Montag, 14. September 2020, 18.22 Uhr


Jugendliches Duo muss nach Messerattacke ins Gefängnis

Landgericht verhängt Haftstrafen nach Angriff im Stadtpark

Mosbach. (gin) Das Wort "Zivilcourage" prägte am gestrigen Donnerstag die Verhandlung vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Mosbach. Ein zum Tatzeitpunkt 17-Jähriger und sein damals 19-jähriger Freund hatten am 8. April im Elzpark einen 22-jährigen Bekannten mit einem sechs Zentimeter langen Messer angegriffen und an Händen und Unterarmen verletzt. Der Geschädigte konnte die vehement gegen Kopf, Hals und Oberkörper ausgeführten Stiche nur aufgrund seiner Kampfsporterfahrung und durch reaktionsschnelles Zurückweichen abwehren. Verhandelt wurde gegen die beiden Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Den Vorsitz führte Richter Michael Haas.

Während bei dem damals 17-Jährigen der Tötungsvorsatz als gegeben angesehen wurde (er erhielt eine Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung) wurde seinem Freund, obwohl dessen Attacken nicht weniger massiv ausfielen, zugute gehalten, er habe freiwillig von der Tat abgelassen. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe verurteilt. Gefordert hatten Staatsanwalt Florian Sommer sowie der Anwalt des Angegriffenen eine Haftzeit von sieben Jahren. Die Verteidiger beantragten die Verhängung von bewährungsfähigen Jugendstrafen.

Wie das Geschehen ohne Eingreifen mehrerer Parkbesucher ausgegangen wäre, lässt sich nur mutmaßen. Zwei junge Frauen (heute 21 und 17 Jahre) hatten den Angriff beobachtet und sich beherzt dazwischen gestellt. Hinzu kamen drei (vermutlich) Flüchtlinge, die ebenfalls schlichtend eingriffen, jedoch bis heute nicht ermittelt werden konnten. Zuvor hatte der Begleiter des Angegriffenen die erste Messerattacke gestoppt, indem er den Angreifer von hinten packte und so ruhig stellte. Dieser übergab im Anschluss das Messer an seinen 19-jährigen Freund, der damit erneut auf das Opfer eindrang.

Der Tat vorausgegangen waren Streitigkeiten zwischen dem 17- und dem 22-Jährigen, die vermutlich aus einer kurz vorhergegangenen Beziehung des Geschädigten mit der minderjährigen Schwester des Angreifers resultierten. Auch hatte der Jugendliche mehrfach im Vorfeld geäußert, dem Geschädigten etwas antun zu wollen. Mehrere Beteiligte gaben an, man hätte sich im Park getroffen, damit es zu einer Aussprache zwischen den beiden kommen könne. Dennoch hatte der 19-Jährige auf dem Weg dorthin seinem Freund "zu dessen Schutz" sein Messer überlassen. Er sei nicht davon ausgegangen, dass es zum Einsatz komme. Obwohl dazu Spekulationen geäußert wurden, konnte das Gericht die vorherige Absprache eines Tatplans nicht feststellen.

Gegen den 17-Jährigen bestand vor der Verhandlung ein Haftbefehl, der außer Vollzug gesetzt war. Mit dem Urteil hat die Kammer den Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt. Der junge Mann wurde nach der Verhandlung abgeführt. Der 19-Jährige befand sich schon vor der Verhandlung in Untersuchungshaft.

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