Strafrechtlich ist der "Störfall" aufgearbeitet
Im Mai verendeten in der Elz mehr als 2000 Fische. Der Strafbefehl wegen "fahrlässiger Gewässerverunreinigung" ist inzwischen rechtskräftig.

Von Heiko Schattauer
Mosbach/Elztal. Es war ein erschreckendes Bild, das sich da Anfang Mai an der Elz bot: Massenweise trieben tote Fische im Bach, lieferten ein



