Blick auf den Eingangsbereich der Wollfabrik in Schwetzingen. Foto: Lenhardt
Von Peter Wiest
Schwetzingen."Es wird zumindest auf keinen Fall langweilig". So lautete am gestrigen Freitag der erste Kommentar des Klägers Orhan Ekici, nachdem das Mannheimer Landgericht in dem von ihm angestrengten Prozess um Zahlung einer Provision für den Verkauf der Schwetzinger Wollfabrik noch nicht wie ursprünglich vorgesehen ein Urteil verkündete, sondern stattdessen eine weitere Beweisaufnahme anordnete.
Kaum zwei Minuten dauerte so das Ganze. "Der Beschluss lautet, dass das Verfahren weiter läuft", so die Richterin lapidar im Saal 123 des Landgerichts. Der nächste Verhandlungstag wurde für den 29. Mai angesetzt.
Die gerichtliche Auseinandersetzung um die Zahlung einer Courtage für die Wollfabrik hatte von Beginn an für reichlich Aufsehen und Diskussionen gesorgt – nicht nur in Schwetzingen, sondern in der gesamten Region und darüber hinaus. Nach dem Verkauf der weithin bekannten Event-Location als Gesamtobjekt inklusive zweier benachbarter Häuser im Dezember 2018 vom damaligen Besitzer Harald Zimmermann und dessen Ehefrau an den neuen Eigentümer Joachim Schulz für über drei Millionen Euro forderte der Schwetzinger Immobilienberater Orhan Ekici von Schulz eine Provision von 3,57 Prozent inklusive Steuern – also deutlich über 100.000 Euro. Der neue Wollfabrik-Besitzer behauptete seinerseits, dazu bestehe keine Verpflichtung, da er eine solche niemals eingegangen sei. Weder mündlich noch gar in schriftlicher Form.
Nach zwei Prozesstagen Mitte und Ende letzten Jahres ist jetzt auch weiterhin noch keine Entscheidung abzusehen. Orhan Ekici hatte mit der Einreichung der Klage geltend gemacht, dass die Verpflichtung von Joachim Schulz zur Zahlung einer Provision in besagter Höhe von vorneherein bestanden habe, da er dies bereits vor dem Verkauf in einem Exposé über das Kaufobjekt zum Ausdruck gebracht habe, das er diesem übergeben habe. Zudem habe er dies danach auch noch mehrmals in E-Mails und Whatsapp-Nachrichten an den Käufer deutlich gemacht.
Joachim Schulz hielt dem entgegen, er selbst habe mit Ekici gar keinen Vertrag abgeschlossen; dies sei vielmehr der damalige Besitzer Harald Zimmermann gewesen. Er sei lediglich bereit gewesen, eine Summe von 25.000 Euro dafür zu bezahlen, wobei diese bereits im Kaufpreis enthalten gewesen sei. Das hatte Harald Zimmermann bei der Verhandlung im Dezember als geladener Zeuge weitgehend bestätigt. Er habe Ekici seinerseits vorgeschlagen, die Forderung auf eine Summe von 40.000 Euro zu erhöhen, hatte er damals gesagt – worauf der Immobilienberater eingegangen sei, "wenn auch widerwillig", so Zimmermann. Ekici habe dem schließlich per Handschlag zugestimmt, was dieser wiederum bestreitet.
Eine ebenfalls im Dezember als Zeugin geladene Mitarbeiterin des Immobilienberaters hatte demgegenüber ausgesagt, ihr Chef und der Käufer des Objektes hätten durchaus über eine Käufer-Provision gesprochen, wobei Ekici darauf hingewiesen habe, dass eine solche üblicherweise 3,57 Prozent betrage. Schulz habe dies damals "so hingenommen", so die Zeugin vor Gericht.
Das Gericht ordnete nun in seinem gestrigen Beschluss die Vernehmung einer weiteren Zeugin an. Zudem wurde Ekici aufgegeben, bis zum nächsten Verhandlungstag Ende Mai das besagte Exposé, welches er nach seiner Aussage Joachim Schulz übergeben hat, dem Gericht vorzulegen. Schulz selbst war gestern zum angesetzten Verkündigungstermin nicht persönlich vor Gericht erschienen.