Polizei kontrolliert Einhaltung des Böller-Verkaufsverbot
Seit 22. Dezember dürfen keine Feuerwerkskörper verkauft werden. Das Verbot gilt bis zum 31. Dezember.

Rhein-Neckar. (pol/mare) Seit dem 22. Dezember ist es verboten, Silvesterfeuerwerk zu verkaufen. Dies betrifft Böller und Raketen, die in der Regel ab dem 29. Dezember eines jeden Jahres in den Geschäften erhältlich sind. Die Polizei wird deshalb in Geschäften kontrollieren, ob das Verkaufsverbot eingehalten wird, wie die Beamten mitteilen.
Dies wird im Rahmen der täglichen
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+