Plus Rhein-Neckar

Polizei kontrolliert Einhaltung des Böller-Verkaufsverbot

Seit 22. Dezember dürfen keine Feuerwerkskörper verkauft werden. Das Verbot gilt bis zum 31. Dezember.

23.12.2020 UPDATE: 23.12.2020 15:09 Uhr 28 Sekunden
Symbolfoto: dpa

Rhein-Neckar. (pol/mare) Seit dem 22. Dezember ist es verboten, Silvesterfeuerwerk zu verkaufen. Dies betrifft Böller und Raketen, die in der Regel ab dem 29. Dezember eines jeden Jahres in den Geschäften erhältlich sind. Die Polizei wird deshalb in Geschäften kontrollieren, ob das Verkaufsverbot eingehalten wird, wie die Beamten mitteilen.

Dies wird im Rahmen der täglichen

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