Bad Dürkheim. (alb) Die Lebenshilfe Bad Dürkheim hat einen Mitarbeiter fristlos entlassen, der sich an Demonstrationen und Aufmärschen rechtsextremer Gruppierungen beteiligt hat. Das Auftreten des Mannes in der Öffentlichkeit und seine Äußerungen hinsichtlich der Zeit des Nationalsozialismus "machen uns fassungslos", teilten Vorstand und Geschäftsführung der Einrichtung für Menschen mit Behinderung mit. Zuvor hatte der Betriebsrat der außerordentlichen Kündigung zugestimmt. Der Betroffene wehrt sich gegen die Entlassung.
Das Verhalten des langjährigen Mitarbeiters sei mit dem Leitbild der Lebenshilfe nicht vereinbar, heißt es in der Stellungnahme weiter. Man sei "zutiefst schockiert", zumal der Mann bislang am Arbeitsplatz und im Umgang mit seinen Schützlingen nie seine fremdenfeindliche Haltung gezeigt habe oder anderweitig negativ aufgefallen sei.
In mehreren Gesprächen habe der Angestellte seine rechtsextreme Gesinnung bestätigt und mitgeteilt, diese auch weiterhin in der Öffentlichkeit ausleben zu wollen, hieß es. "Wir haben daraufhin diverse arbeitsrechtliche Maßnahmen ergriffen, ihn beispielsweise vom Dienst freigestellt und ihm unmissverständlich mitgeteilt, dass wir uns von ihm trennen möchten", erklärte die Leitung der Lebenshilfe.
Obwohl der Mitarbeiter immer wieder betont habe, der Lebenshilfe niemals schaden zu wollen, sei er nicht bereit gewesen, das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Somit habe man sich gezwungen gesehen, die Entlassung in die Wege zu leiten. Da der Mann viele Jahre der Einrichtung und dem Betrieb angehört, habe man ihm nur außerordentlich kündigen können.
Derzeit prüft die Lebenshilfe gemeinsam mit Anwälten weitere arbeitsrechtliche Schritte. Unabhängig davon fänden weiterhin zahlreiche Klärungsversuche und Anstrengungen statt, um eine Lösung zu finden. Daran beteiligt seien auch der Landesverband, die Bundesvereinigung der Lebenshilfe sowie der Paritätische als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege.
Wir haben den Mitarbeiter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Lebenshilfe keine Äußerungen oder Handlungen dulde, "die unserem Leitbild widersprechen". Zudem habe die Einrichtung den Mann darüber informiert, dass sowohl der Vorstand und die Geschäftsführung als auch Führungskräfte sein "außerdienstliches Verhalten" aufs Schärfste verurteilten und dafür keinerlei Verständnis hätten.
"Wir sind enttäuscht und bedauern sehr, hier vorerst offensichtlich an die Grenzen unseres Rechtssystems zu stoßen", hieß es in der Stellungnahme der Dürkheimer Lebenshilfe-Leitung abschließend.