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Korruptionsaffäre

Handel mit Kurzzeit-Kennzeichen kommt vor Gericht

Staatsanwaltschaft Mannheim arbeitet an Anklage gegen Haupttäter - Inflationäre Ausgabe von Kfz-Kennzeichen im Rhein-Neckar-Kreis beschäftigte jahrelang die Behörden

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24.07.2019, 06:00 Uhr

Das am 1. März 2012 im Rhein-Neckar-Kreis eingeführte Online-Zulassungsverfahren machte es Betrügern noch leichter, an Kurzzeitkennzeichen zu kommen. Foto: Uwe Anspach

Von Alexander Albrecht

Wiesloch/Mannheim. Die Staatsanwaltschaft Mannheim arbeitet nach RNZ-Informationen an der Anklage gegen die drei mutmaßlichen Haupttäter bei der Korruptionsaffäre im Rhein-Neckar-Kreis. Der Chef einer auf Kfz-Dienstleistungen spezialisierten Unternehmensgruppe aus Walldorf soll über mehrere Jahre hinweg hunderttausende Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle im benachbarten Wiesloch geordert haben.

Zwei ehemalige Führungskräfte der Behörde sollen ihm dafür nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft trotz fest vorgeschriebener Gebührensätze einen Mengenrabatt eingeräumt und für den Großkunden sogar eine rund 30-köpfige Briefgruppe eingerichtet haben, die auch an Samstagen arbeitete und nach Bekanntwerden der Ermittlungen im Jahr 2014 wieder aufgelöst wurde. Als Gegenleistung überwies der Dienstleister einen insgesamt sechsstelligen Betrag auf ein Konto des Rhein-Neckar-Kreises. Er selbst soll einen Millionengewinn gemacht haben.

Die Kurzzeitkennzeichen verkaufte der Walldorfer Geschäftsmann mit sattem Aufschlag bundesweit an Zwischenhändler. Diese veräußerten die HD-Schilder gewinnbringend an beliebige Kunden weiter. Kurzzeitkennzeichen sind eigentlich dazu gedacht, Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten zu ermöglichen. Schon seit 2008 beschwerten sich Behördenvertreter über die Ausgabepraxis im Rhein-Neckar-Kreis. Denn mit den Schildern kam es immer wieder zu Verkehrsverstößen und Straftaten wie Tankbetrug oder Fahrerflucht.

Die Spuren verloren sich meist in der Wieslocher Zulassungsstelle. Wie sich herausstellte, genügte den Mitarbeitern dort zur Beantragung der Kennzeichen anstelle des Originalausweises lediglich eine per Mail übersandte Ausweiskopie. Das vereinfachte Verfahren war damals gesetzeskonform. Die Schilderhändler verwendeten aber die Personalien ahnungsloser Personen aus Osteuropa. Die Daten der tatsächlichen Halter waren hingegen nicht in den Fahrzeugregistern gespeichert.


Die Chronologie der Korruptionsaffäre

Es geht um die massenhafte Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen, um dubiose Millionengeschäfte in der Wieslocher Kfz-Zulassungsstelle und um Bestechung. Um die bislang größte Korruptionsaffäre im Rhein-Neckar-Kreis. Bis November will und muss die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Haupttäter erhoben haben, dann läuft die fünfjährige Verjährungsfrist ab. Im nächsten Jahr könnten dem Chef einer Walldorfer Unternehmensgruppe und zwei ehemaligen Führungskräften der Zulassungsstelle der Prozess gemacht werden. Wie es zu der Affäre kam - ein Rückblick.

2008: Schon damals beschweren sich deutschlandweit Behördenvertreter über die massenhafte Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen im Rhein-Neckar-Kreis. Fachausschüsse von Bund und Ländern befassen sich mit der Angelegenheit, die Staatsanwaltschaft Heidelberg sieht aber kein strafbares Handeln. Kurzzeitkennzeichen sind eigentlich dazu gedacht, Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten zu ermöglichen. Sie sind fünf Tage lang gültig und unterscheiden sich insofern von normalen Kennzeichen, als dass die Behörden nur den Halter registrieren und nicht das betroffene Auto. In Zusammenhang mit den Kennzeichen kommt es immer wieder zu Verkehrsverstößen oder Straftaten wie Tankbetrug oder Fahrerflucht. Oft werden sie an Fahrzeugen angebracht, die nicht mehr durch den Tüv gekommen wären oder ins Ausland gebracht werden sollen. "Der Sachbearbeiter beim zuständigen Polizeirevier in Wiesloch war nicht zu beneiden", erinnert sich der Mannheimer Verkehrspolizeichef Dieter Schäfer. Die meisten der externen Ermittlungsersuchen seien nicht zu klären gewesen.

Juni 2011: Zunehmend gerät die Zulassungsstelle Wiesloch in den Fokus. "Die Mitarbeiter dort scheinen besonders tüchtig zu sein", spottet die "Westfälische Rundschau". Das eigens eingerichtete "Servicecenter Briefgruppe" mit bis zu 30 Beschäftigten arbeitet fast ausschließlich mit einem Dienstleister zusammen, der im benachbarten Walldorf sitzt und sich eine Monopolstellung aufbaut hat. Ein Millionengeschäft. Der Unternehmer kooperiert mit Zwischenhändlern aus der ganzen Republik, an die er die gekauften HD-Schilder gegen einen satten Aufpreis weiter veräußert. Mehr als 130.000 Kennzeichen werden in einem Spitzenjahr in Umlauf gebracht. Die Kollegen in Wiesloch arbeiteten "sehr rasch", adelt Kreissprecherin Silke Hartmann das Personal, eine Zulassung sei in 15 Minuten fertig. Der Großkunde und die Behörde machen sich eine Lücke in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FVZ) zunutze. Zwar dürfen Kurzzeitkennzeichen lediglich bei Bedarf ausgestellt werden, eine Prüfung des Bedarfs ist aber nicht vorgeschrieben.

1. März 2012: Der Rhein-Neckar-Kreis führt ein neues Verfahren zur Zulassung von Fahrzeugen im Internet ein. Dieses macht es später Betrügern bei der Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen noch leichter.

3. September 2013: Steffen Kessler, der Leiter der Nürnberger Verkehrsbehörde, kritisiert im Gespräch mit der RNZ den Rhein-Neckar-Kreis scharf. Während in seiner Stadt Antragsteller persönlich vorbeikommen müssten, reiche in Wiesloch eine E-Mail samt Ausweiskopie im Anhang aus. Ob das Dokument echt war, prüften die Kollegen offenbar nicht. Diese Aussagen decken sich mit späteren Ergebnissen der Ermittler.

1. Januar 2014: Die Polizeireform tritt in Kraft, das Präsidium in Mannheim verschmilzt mit der Direktion in Heidelberg. Die Verkehrspolizei erhält mehr Ermittlungsbefugnisse. Der entscheidende Impuls kommt aber aus dem Schwarzwald. Zwei Verkehrspolizisten aus Tuttlingen sind die vielen verrotteten, alten Fahrzeuge mit HD-Kennzeichen schon lange ein Dorn im Auge. Sie überzeugen einen Mannheimer Staatsanwalt, dass ein Anfangsverdacht nicht nur wegen Schildermissbrauchs, sondern auch wegen der missbräuchlichen Verwendung von Personendaten nach dem Bundesdatenschutzgesetz vorliegt. Nun kommt die Bewegung in die Sache.

6. Mai 2014: Jetzt schlägt die Stunde der Ermittler: Nach Beschlüssen des Amtsgerichts Mannheim durchsuchen mehr als 100 Polizisten und Staatsanwälte bundesweit über 40 Objekte. Auch die Zulassungsstelle in Wiesloch erhält unangekündigten Besuch. Noch aber gibt es laut dem Mannheimer Staatsanwaltschaftssprecher Peter Lintz keinen Verdacht gegen einen Mitarbeiter der Behörde. Ins Visier geraten sind vielmehr 26 Verantwortliche von gewerblichen Kfz-Zulassungsdiensten. Sie sollen bei der Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen manipuliert und falsche Personalien von angeblich im Ausland lebenden Antragstellern eingetragen haben. Die entsprechenden Papiere verkauften sie anschließend für 130 Euro an beliebige Kunden. Die Autos wären wohl nicht mehr durch den Tüv gekommen.

Mai 2014: Das baden-württembergische Verkehrsministerium und das Regierungspräsidium Karlsruhe als Aufsichtsbehörden erfahren von den Ermittlungen und geben die Weisung aus, dass in Wiesloch Kurzzeitkennzeichen nur noch nach Vorlage von Ausweisdokumenten im Original ausgegeben werden dürfen.

19. November 2014: Erneute Razzia: Diesmal durchsuchen Beamte die Zulassungsstelle sowie Privat- und Geschäftsräume des Groß-Dienstleisters in Walldorf und Heidelberg. Die Vorwürfe konkretisieren sich, die Angelegenheit schaukelt sich zu einer handfesten Korruptionsaffäre hoch. Die Anklagebehörde ermittelt nun auch gegen zwei Führungskräfte der Wieslocher Zulassungsstelle. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Frauen Bestechlichkeit vor. Der Kreis der Beschuldigten wächst auf 39.

26. November 2014: Das Landratsamt hält die Korruptionsvorwürfe gegen die beiden Führungskräfte der Zulassungsstelle für "konstruiert", wie Kreissprecherin Hartmann mitteilt. Dennoch hat es externe Fachleute damit beauftragt, ein Rechtsgutachten zu erstellen.

29. November 2014: Das Verkehrsministerium und das Regierungspräsidium haben den Verdacht, über die Einhaltung der im Mai erteilten Weisungen getäuscht worden zu sein. Von wem genau und welche Erkenntnisse sie haben, lassen die Behörden offen. Sie hätten aber die Aufsichtsmaßnahmen und Kontrollen "nun noch weiter verschärft" und vor dem Hintergrund der staatsanwaltlichen Ermittlungen die bisher in Wiesloch praktizierte Ausgabepraxis bei Kurzzeitkennzeichen erneut untersagt. Stefan Hildebrandt, Umwelt- und Technikdezernent beim Rhein-Neckar-Kreis, sagt, dass das im Frühjahr 2012 eingeführte Online-Verfahren wenige Tage zuvor gestoppt worden sei. Er halte es für "gesetzlich zulässig", eventuell biete es aber zu viele Möglichkeiten für Missbrauch.

9. Dezember 2014: Die RNZ recherchiert weiter. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft schätzt den Gesamterlös, den der Walldorfer Dienstleister allein 2013 mit dem Schilderhandel gemacht hat, auf rund 2,6 Millionen Euro. Die Zulassungsstelle soll ihm sogar einen Mengenrabatt - 5,10 statt 10,20 Euro pro Kennzeichen - gewährt und für den Großkunden auch samstags geöffnet haben. "Bei einer vierstelligen Zahlenkombination gibt es 10.000 Möglichkeiten. Und die reizte der Dienstleister jeden Monat voll aus", weiß Verkehrpolizeichef Dieter Schäfer. So muss es zwangsläufig zu Doppelvergaben von Kennzeichen gekommen sein. Als Gegenleistung für den "Mengenrabatt" soll der Schilderhändler über Jahre hinweg einen insgesamt sechsstelligen Betrag auf ein Konto des Landratsamts überwiesen haben, teilt Staatsanwaltschaftssprecher Peter Lintz auf Anfrage mit.

1. April 2015: Der Bund verschärft die Fahrzeugzulassungsverordnung. Danach kann ein Kurzzeitkennzeichen nur noch beantragt werden, wenn das Auto eine gültige Tüv-Plakette hat.

15. April 2016: Inzwischen richten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft auch gegen einen ehemaligen Spitzenbeamten des Rhein-Neckar-Kreises. Er soll Informationen aus dem Fahrzeugregister an mehrere Personen weitergegeben haben.

16. April 2016 und 14. Februar 2018: Landrat Stefan Dallinger nimmt in Gesprächen mit der RNZ zu den Vorwürfen Stellung. Weder er noch Erster Landesbeamter Joachim Bauer seien in die krummen Geschäfte involviert gewesen. Gegen beide laufen keine Verfahren. Die Führungsspitze im Landratsamt habe nach Bekanntwerden der Ermittlungen die Arbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Steuerbehörden "stets kooperativ" unterstützt, so Dallinger. Man habe selbst das "allergrößte Interesse an einer rückhaltlosen Aufklärung". Die Zahlungen der Walldorfer Firmengruppe seien ausnahmslos als Gebühren für Amtshandlungen beim Kreis vereinnahmt worden. Deshalb habe der Kreis diese Einnahmen nicht als "Bestechungsgeld" identifizieren können. Die "Briefgruppe" sei aufgelöst worden, die betroffenen Mitarbeiter würden sozialverträglich in anderen Dienststellen des Kreises weiterbeschäftigt. Eine der beiden früheren Führungskräfte in der Zulassungsstelle habe man vom Dienst suspendiert. Dallinger, seit 2010 Landrat, sagt, es sei bis zum Bekanntwerden der Ermittlungen jeder Schritt mit dem Regierungspräsidium abgesprochen worden, das ganz eng mit der Thematik befasst war. Man habe deshalb nie das Gefühl gehabt, etwas Unrechtes zu tun.

30. November 2016: Die Staatsanwaltschaft Mannheim klagt fünf Betreiber von Kfz-Zulassungsdiensten aus Berlin und Brandenburg wegen gewerbs- und bandenmäßiger Urkundenfälschung sowie Datenmissbrauchs an. Sie sollen zwischen April 2012 und November 2014 in knapp 900 Fällen Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle in Wiesloch beantragt haben - mithilfe von gefälschten Dokumenten. Die Schilder verkauften sie für bis zu 130 Euro pro Stück auf Automärkten in Berlin und strichen das Geld ein. Für die falschen Anträge verwendeten sie die Personalien ahnungsloser Kunden aus Osteuropa. Gegen diese Personen liefen später eine Reihe von Ermittlungen im In- und Ausland, insbesondere wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Im Gegensatz zu ihren Daten waren jene der tatsächlichen Halter nicht in den Fahrzeugregistern gespeichert.

22. Dezember 2018: Das Mannheimer Amtsgericht verurteilt einen hochverschuldeten Mannheimer Autohändler und dessen Sohn zu Bewährungsstrafen von jeweils eineinhalb Jahren. Mit Hilfe des Walldorfer Schilderdiensts beantragten sie bei der Zulassungsstelle Kurzzeitkennzeichen und gaben dabei die Personalien von Haltern an, die im Ausland wohnen und von dem Deal gar nichts wussten. Die Schilder verkauften die beiden anschließend mit Profit an Personen, denen das Auto zwar gehörte. In den Fahrzeugpapieren stand jedoch der Name des fingierten Halters. Kopien oder PDF-Dateien von deren Papieren beschafften sich mal die Angeklagten und mal der Walldorfer. In einem Fall wurden für ein und denselben Mann insgesamt 200 Anträge gestellt. "Man war halt so drin, und die Behörde hat ja auch mitgemacht. Deshalb hofften wir, dass das Ganze nicht auffliegt", sagt der verurteilte Vater.

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