Frau mit Burkini wurde des Aquadroms verwiesen
Betreiber verteidigt Vorgehen des Bademeisters

Normalerweise ist im Aquadrom das Schwimmen im Burkini erlaubt. Das Bad will den Fall nun aufarbeiten. Symbolbild: Haid
Von Olivia Kaiser
Hockenheim. Eigentlich hatte es ein entspannter Nachmittag im Aquadrom mit ihrer Schwägerin und den Kindern werden sollen. Doch, so schrieb eine 28-jährige Muslima auf Facebook, habe es Ärger aufgrund ihrer Badekleidung gegeben.
Die Frau trug einen Burkini, darunter versteht man eine zweiteilige Badebekleidung für Frauen, die bis auf Hände, Füße und Gesicht den ganzen Körper verdeckt. Die 28-Jährige postete die für sie unangenehme Erfahrung auf Facebook und trat damit eine kleine Lawine los, die das Aquadrom jetzt zu spüren bekommt. Via Facebook erreichte das Hockenheimer Freizeitbad viele wütende Kommentare und Boykottaufrufe.
Sie habe sogar an der Kasse nachgefragt, ob sie mit Burkini ins Wasser dürfe, schreibt die Betroffene. Dort habe man ihr versichert, das sei kein Problem. Doch dann wurde sie von einem Bademeister angesprochen. "Er sagte mir, dass ich so nicht ins Wasser könne, weil der Burkini nicht seinen Vorstellungen entspreche", schreibt die 28-Jährige. Sie stört vor allem, dass der Bademeister nicht im normalen Tonfall, sondern sehr laut gesprochen habe und empfand den Wortwechsel diskriminierend. Nachdem sie sich über die Behandlung beschwert habe, sei sie des Bades verwiesen worden. Als sie mit juristischen Konsequenzen drohte, habe der Bademeister nur gelacht.
Baden im Burkini ist im Aquadrom durchaus erlaubt, wie Hockenheims Sprecher Christian Stalf auf Anfrage der RNZ bestätigt. Allerdings habe der Burkini, den die Frau getragen habe, nicht mit den Richtlinien des Aquadroms überein gestimmt. Dort hält man sich an die Definition der Gesellschaft für deutsches Badewesen. Die besagt, dass ein Burkini - ebenso wie die in Deutschland übliche Bademode - aus "nicht saugenden" Materialien bestehen muss, beispielsweise Kunstfaser aus Polyamid und Elasthan. Auch sollte er nicht zu weit geschnitten sein. Was genau das Aufsehen des Bademeisters erregt hat, sagt Stalf nicht. In einer Stellungnahme der Stadt Hockenheim, der Stadtwerke und des Aquadroms heißt es: "Aus seiner Sicht war ihr Gewand nicht zweifelsfrei als Burkini erkennbar. Diese Auffassung wurde auch von einer anderen Bademeisterin geteilt. Die Nachfrage unseres Bademeisters war daher gerechtfertigt."
Dass der Bademeister die Frau lachend aus dem Aquadrom verwiesen habe, bestreitet man. Dennoch heißt es in der Stellungnahme: "Der Vorgang verdeutlicht, dass der Umgang und die Äußerungen rund um religiöse Symbole und Bekenntnisse, zu denen auch der Burkini gehört, ein sensibles Thema darstellen. Das Aquadrom und seine Mitarbeiter nehmen den respektvollen Umgang damit ernst. Daher werden wir unsere Mitarbeiter weiterhin auf den richtigen Umgang mit religiösen Bekenntnissen und auch Burkinis sensibilisieren."
Man suche nun den Kontakt zu der betroffenen Frau, erklärte Christian Stalf, um noch einmal über den Vorfall mit ihr zu sprechen.