Wegen des Verteidigers wurde die Verhandlung abgebrochen
Anwalt Alexander Klein verließ Verhandlung im "Babymord"-Prozess - Er beteiligte sich stattdessen am Verfahren um BASF-Explosion
Von Julian Weber
Frankenthal. Rasches Ende des ersten Verhandlungstags nach der Freilassung des Angeklagten: Nach nur etwa 30 Minuten wurde der sogenannte Babymord-Prozess am Dienstag vor dem Landgericht Frankenthal vertagt. David L. war zwar pünktlich vor Gericht erschienen. Sein Anwalt Alexander Klein verließ den Saal aber kurz darauf wegen einer Terminüberschneidung.
Das Verfahren könne nur ordnungsgemäß fortgeführt werden, wenn der Verteidiger des Angeklagten anwesend sei, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Daher wurde der Prozess auf Donnerstag vertagt. Die Richter hatten zuvor einen Antrag Kleins auf Unterbrechung der Verhandlung abgelehnt.
Der Anwalt vertritt in dem Prozess um die tödliche Explosion im Nordhafen der BASF die Eltern eines getöteten Werkfeuerwehrmanns. Das Verfahren findet ebenfalls am Landgericht Frankenthal statt. Ob dem Anwalt Konsequenzen drohen, war zunächst unklar. Frank Peter, Nebenklagevertreter im "Babymord"-Prozess, kritisierte das Verhalten des Pflichtverteidigers: "Ich habe es noch nie erlebt, dass ein Kollege einen Angeklagten in einem Kapitalstrafverfahren allein sitzen lässt." Der Prozess werde dadurch abermals verzögert. "Ich habe bereits zu Beginn des Verfahrens angeregt, einen Sicherungsverteidiger zu bestellen", sagte Peter. Dieser zweite Verteidiger könne etwa bei einer Erkrankung das Platzen des Prozesses verhindern.
David L. soll im Mai 2016 seine zwei Monate alte Tochter Senna aus dem zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses in Frankenthal fallen gelassen und so getötet haben. Neben Mord wird dem Deutschen auch versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Geiselnahme vorgeworfen.
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Gegen den Mann wird bereits zum zweiten Mal vor dem Landgericht Frankenthal verhandelt. Ein erster, im November 2016 begonnener Prozess war wegen der Erkrankung der Vorsitzenden Richterin nach 23 Verhandlungstagen geplatzt. Im Dezember 2017 begann die Hauptverhandlung unter einem neuen Vorsitzenden erneut.
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hatte in der vorvergangenen Woche angeordnet, den Haftbefehl für den Mann nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft ohne Urteil aufzuheben. Das Gericht hatte betont, der 35-Jährige müsse nicht an jedem Tag teilnehmen und hatte dafür auch Sicherheitsaspekte genannt.
Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht, an das sich der Mordverdächtige gewandt hatte, wegen der langen Verfahrensdauer und des zähen Prozessverlaufs die Überprüfung der Untersuchungshaft angeordnet. Für den ersten Verhandlungstermin nach der Aufhebung des Haftbefehls waren die Sicherheitsvorkehrungen verschärft worden.
Die Menschen standen bereits am Dienstagmorgen dicht an dicht im Vorraum des Gerichts und warteten auf Einlass. Bevor die Zeugen, Zuschauer und Journalisten das Gebäude betreten durften, wurden sie aber zunächst von Justizbeamten durchsucht. Auch während der Verhandlung waren zwei zusätzliche Polizisten im Gerichtssaal. Hintergrund ist, dass sich David L. und seine Ex-Partnerin, Sennas Mutter, im Prozessverlauf gegenseitig gedroht hatten.