Urteil im Säuglingsknochenfall ist rechtskräftig
Die Frau leidet an einer Paranoiden Schizophrenie und galt daher als schuldunfähig
Darmstadt/Viernheim. (alb) Das Urteil im sogenannten Säuglingsknochenfall ist rechtskräftig. Wie die RNZ am Mittwoch aus Kreisen von Prozessbeteiligten erfuhr, verzichtet eine 32-jährige Mannheimerin, die ihr erst wenige Wochen altes Baby durch Vernachlässigung getötet und im Wald bei Viernheim abgelegt haben soll, darauf, Revision gegen die Entscheidung des Landgerichts Darmstadt einzulegen.
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