Brühl

Bilder mit kinderpornografischem Inhalt beschafft

31-jähriger Mann aus Brühl wurde zu drei Jahren Bewährung verurteilt und muss sich in ambulante Therapie begeben

05.05.2020 UPDATE: 06.05.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 49 Sekunden
Das Amtsgericht in Schwetzingen. Foto: Reinhard Lask

Von Volker Widdrat

Schwetzingen. Der Tatvorwurf lautete "Drittbesitzverschaffung an kinderpornografischen Schriften". Deshalb musste sich ein 31-jähriger Brühler vor dem Amtsgericht Schwetzingen verantworten. Der gelernte Speditionskaufmann soll sich im Juli 2016 in zwei Fällen Bilder mit kinderpornografischem Inhalt verschafft und im Netz an Dritte weitergeleitet haben. Ein Bild habe ein teilweise unbekleidetes minderjähriges Mädchen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung gezeigt.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Januar 2019 sei eine Vielzahl an Bild- und Videodateien mit Kindern sowie jugendpornografischem Inhalt sichergestellt worden, so die Anklage. Der 31-Jährige habe die Dateien, auf denen auch sexuelle Handlungen mit teilweise erwachsenen Personen zu sehen gewesen seien, auf einem Laptop und zwei Smartphones sowie einer Karte gespeichert. Der arbeitslose Brühler machte Angaben zu seiner Person, wollte allerdings vor Gericht nicht sagen, wovon er derzeit lebt. Er räumte die Vorwürfe teilweise ein. Er könne sich aber nicht mehr genau an die Umstände Mitte 2016 erinnern. Er gab zu, die Dateien auf seinem Laptop gespeichert zu haben: "Es wäre idiotisch, das zu leugnen."

Ein Kriminalbeamter des Dezernats für Sexualdelikte berichtete von den Ermittlungen gegen den Angeklagten. Die Akte sei vom Bundeskriminalamt (BKA) gekommen. Die Bundesbehörde erhält aktuell die meisten Hinweise zu Dateien mit kinderpornografischen Inhalten vom amerikanischen "National Centre for Missing and Exploited Children" (NCMEC). Die nicht-staatliche Organisation arbeitet mit Facebook, Microsoft oder Google zusammen. Das NCMEC leitet Verdachtsanzeigen auf Basis der IP-Adresse an das zuständige Land weiter, in dem die Straftat stattgefunden hat.

Der Beschuldigte habe bei der Wohnungsdurchsuchung "überrascht, aber kooperativ" gewirkt, so der 49-jährige Kriminalbeamte. Die Ermittler hätten zahlreiche Dateien auswerten können, darunter 311 Bilder, die bereits in Datenbanken eingestellt gewesen seien. Ein Großteil habe auch "normale Pornografie" gezeigt.

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Der 31-Jährige habe über eine bestimmte Software Material mit kinderpornografischem Inhalt zur Verfügung gestellt und dafür im Gegenzug selbst solche Bilder zugeschickt bekommen, erklärte der Zeuge. Die Taten seien hinsichtlich der Größenordnung eher als "Standardfall" einzuordnen: "Echte Pädophile tauschen im Darknet und dabei eine hohe Anzahl an Bildern." Die zumeist erwachsenen Männer gäben sich oft als zwölf- bis 13-jährige Mädchen aus, um an Nacktbilder von Kindern zu kommen. Richter Adrian Parsaei verlas zum Schluss der Beweisaufnahme den BKA-Bericht. Der Angeklagte hat zwei Einträge im Bundeszentralregister, einmal einschlägig, weil er 2014 Nacktbilder einer nur mit Unterwäsche bekleideten 14-Jährigen veröffentlicht und weiterverbreitet hatte. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah den Sachverhalt als erwiesen an und forderte ein Jahr Freiheitsstrafe zur Bewährung.

Der Vorsitzende urteilte auf elf Monate, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Gericht habe das Geständnis des Angeklagten berücksichtigt. Außerdem muss der 31-Jährige 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich bei der Forensischen Ambulanz Baden für die Dauer von sechs Monaten therapeutischen Beratungsgesprächen unterziehen. Wenn er sich nicht an die Auflagen halte, werde die Bewährung widerrufen, so der Richter. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verurteilte.

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